Kreis Peine. Eine Vorlage über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten steht am Donnerstag, 9. Februar, im Kreistagsausschuss für Bildung, Kultur und Sport auf der Tagesordnung. Die Sitzung beginnt um 16.30 Uhr in der Aula der IGS Peine an der Pelikanstraße.
Laut niedersächsischem Schulgesetz haben Eltern bereits seit Juli 2015 keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungskosten, falls der Schulträger, also der Landkreis, eine kostenfreie Beförderungsleistung zur nächstgelegenen Schule bereitstellt.
"Der Kreisausschuss des Landkreises Peine hat daraufhin beschlossen, das bisherige Erstattungsverfahren bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 nicht zu verändern und die Erstattungen als freiwillige Leistung zunächst weiter zu gewähren, sowie die Zeit zu nutzen, um einen Wechsel zum Schuljahresbeginn Schuljahr 2017/18 einzuleiten", erklärt Kreissprecherin Katja Schröder.
Und Weiter: "Die vorgeschlagene Veränderung in der Erstattungspraxis folgt nunmehr der landesgesetzlichen Regelung. Allerdings wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Regelung lediglich auf Erstattungen für die Schüler anzuwenden, die erstmalig zum Schuljahr 2017/18 eine auswärtige Schule besuchen möchten, deren Schulform auch im Landkreis Peine vorgehalten wird. Für diejenigen Schüler, die derzeit bereits eine auswärtige Schule besuchen, sollen sich keine Veränderungen ergeben. Für diese Schüler wird der Landkreis Peine - im Rahmen der jährlich in einer Höhe von rund sieben Millionen Euro zu erbringenden Schülerbeförderungskosten - zur Vermeidung von Härten weiterhin die Schülerbeförderungskosten bis zum Verlassen der auswärtigen Schulen auf freiwilliger Basis erstatten."
Bei der Vorlage handele es sich um einen Vorschlag der Verwaltung. Maßgeblich werde jedoch ein entsprechender politischer Beschluss des Kreisausschusses sein.
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