Schülerbeförderung: Kreis zahlt nur noch in der Heimatkommune

von Frederick Becker


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Peine. Der Landkreis wir künftig keine Schülerfahrtkosten mehr erstatten, wenn die betroffenen Kinder nicht im Kreisgebiet beschult werden. Wie Kreissprecher Henrik Kühn mitteilte, stimmte der Kreisausschuss gestern in nichtöffentlicher Sitzung einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung zu.


In der Mitteilung hieß es: "Der Kreisausschuss hat gestern Nachmittag mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Schülerbeförderungskosten auf die gesetzliche Regelung des Paragraphen 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes zurückzuführen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde somit zugestimmt."

Hintergrund: Bislang erstattete der Kreis die Fahrtkosten der Schüler, die beispielsweise in Hohenhameln wohnen und ein Gymnasium in Hildesheim besuchen. Und zwar in Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn, die Schüler auf die nächstgelegenen Schulen im Kreis mit gymnasialem Angebot gehen würden.

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung bezieht sich auf eine Änderung des Landesschulgesetzes. Die Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in Kraft.

Schüler , die weiterhin die Schule besuchen, die sie im Schuljahr 2014/15 zuletzt besucht haben, profitieren allerdingsnach wie vor von der Erstattung.

Der Landkreis will mit der Regelung die eigenen Schulstandorte sichern und Kosten sparen.


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