Peine. Die Anmeldetermine der Schulanfänger des übernächsten Schuljahres 2020/2021 für die Grundschulen der Stadt Peine stehen an. Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2013 bis 1. Oktober 2014 geboren sind oder für das Schuljahr 2019/2020 zurückgestellt wurden. Das teilt die Stadt Peine mit.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 noch nicht schulpflichtig sein aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind in den Monaten März, April und Mai 2019 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Anmeldungenab 11. März
Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen in der Zeit vom 11. März bis zum 7. Mai 2019 unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise des Familienstammbuches entgegen.
Sofern die genauen Anmeldetage und –zeiten noch nicht bekannt sind, können diese direkt bei den einzelnen Grundschulen oder beim Amt Bildung/Kultur der Stadt Peine, Telefon 0 51 71/49-204, erfragt werden. Alle Informationen sind auch im Internet unter www.peine.de, Rathaus / Bildung & Soziales / Schulen zu finden.
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