Peine. Für das Schuljahr 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2014 bis 1. Oktober 2015 geboren sind oder für das Schuljahr 2020/2021 zurückgestellt wurden. Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen in der Zeit vom 10. März bis zum 7. Mai unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes oder des Familienstammbuches entgegen. Dies teilt die Stadt Peine mit.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, könne dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen sind um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, müsse das Kind in den Monaten März, April und Mai 2020 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
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