Vechelde. Bei einem in der Gemeinde Vechelde geschossenen Wildschwein wurden Antikörper der Aujeszkyschen Krankheit (AK), eines hochansteckenden Virus, der vom Schwein übertragen wird, nachgewiesen. Der positive Befund erfolgte im Rahmen des Schweinepestmonitorings, bei dem seit einigen Jahren auch auf AK untersucht wird. Allerdings habe der Befund keine Auswirkungen auf eine Ansteckung. Nur das Schwein sei der Hauptwirt der Tierseuche. Dennoch dürfe man die Gefahr eines Befalls bei den Hausschweinen nicht unterschätzen. „In einigen Nachbarlandkreisen wurde das Virus bei Wildschweinen bereits nachgewiesen. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit, bis es auch in bei uns dazu kommt“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß in einer Pressemitteilung des Landkreises Peine.
Das Auftreten beim Wildschein ziehe keinerlei tierseuchenrechtliche Maßnahmen nach sich. Der Hausschweinebestand in Deutschland ist seit 2003 AK-frei, und bleibt es auch bei positiven Befunden bei Wildschweinen, solange keine Übertragung auf Hausschweine erfolgt.
Gefahr für Hunde und Katzen
„Für Menschen ist das Virus ungefährlich, für andere Säugetiere, insbesondere Hunde und Katzen, die sich über rohes Fleisch anstecken können, verläuft die Krankheit immer tödlich, auch Wiederkäuer können sich anstecken. Daher sollte der Kontakt zu Wildschweinen und die Verfütterung von rohem Fleisch oder rohen Innereien von (Wild-) Schweinen vermieden werden“, berichtet Laaß. Die Jägerschaft im Landkreis sei bereits durch das Veterinäramt informiert worden.
Die Aujeszkysche Krankheit ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Im Vergleich zu anderen Herpesviren weist der Erreger eine hohe Überlebensfähigkeit in der Umwelt auf. So wird die Infektiosität durch die Fleischreifung nicht zerstört und in gepökeltem Fleisch bleibt das Virus bis zu 20 Tage infektiös. Auch in Urin, Mist und Boden überlebt der Erreger für einige Zeit.
Erkrankung nicht anzeigepflichtig
Die Feststellung der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht, im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen, nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar.
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Aujeszkysche Krankheit
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