Vechelde. Die bundesweite Reform der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Dies erfordert aufgrund veränderter Messbeträge eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Dies teilt die Gemeinde Vechelde mit.
Die Verwaltung wird deshalb dem Rat eine Hebesatz-Satzung mit einem neuen Hebesatz für die Grundsteuer A und B in Höhe von 430 Prozent vorgeschlagen. Die entsprechende Vorlage ist hier abrufbar: https://vechelde.de/hebesatz-satzung
Anlass der Grundsteuerreform war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteterer Einheitswerte verfassungswidrig ist. Hierdurch sind Grundsteuerbescheide nach altem Recht nur noch bis Ende dieses Jahres zulässig. Bund und Länder mussten für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 eine neue Form der Berechnung entwickeln. Das Land Niedersachsen hat sich wie einzelne andere Länder dafür entschieden, durch eigenes Gesetz vom reformierten Grundsteuergesetz des Bundes abzuweichen.
Das 2021 verabschiedete Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) basiert auf einem sogenannten Flächen-Lage-Modell. Es berücksichtigt für die Feststellung des Grundsteuermessbetrags nicht nur Fläche und Bebauung, sondern auch den sogenannten Lagefaktor des Grundstücks, der einen am Bodenrichtwert orientierten Zu- oder Abschlag bewirkt, je nachdem, in welcher Lage sich das Grundstück innerhalb der Gemeinde befindet.
Nach dem Willen des niedersächsischen Gesetzgebers sollen die Gemeinden für den Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz ermitteln und veröffentlichen. Dieser beträgt für die Gemeinde Vechelde 430 Prozent.
Auswirkung
Trotz der gesamtgemeindlichen Aufkommensneutralität wird es durch die Reform zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Dies können sowohl Steuerbelastungen als auch Steuerentlastungen sein. Aufgrund der noch unvollständigen Datenlage sowie eventueller Fehlerkorrekturen durch die staatliche Finanzverwaltung können sich im Jahr 2025 gegebenenfalls noch Änderungen ergeben, die zu einer weiteren Anpassung der örtlichen Hebesätze führen können.
Ergebnis
Die Grundsteuer bleibt eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen und trägt maßgeblich zur Sicherstellung öffentlicher Aufgaben bei. Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Grundsteuer A liegt in Vechelde für 2024 bei 170.000 Euro, bei der Grundsteuer B bei 3.050.000 Euro. Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform wird diese Steuerlast künftig nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen verteilt.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Homepage des niedersächsischen Landesamtes für Steuern zu finden.
Ausblick
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 16. Dezember die Hebesatz-Satzung beschließt, wird nach deren Inkrafttreten der konkrete Betrag der „neuen“ Grundsteuer für die einzelnen Grundstücke durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem gemeindlichen Hebesatz ermittelt und per Bescheid Anfang 2025 festgesetzt.
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