Stadt befragt Einwohner zur Finanzierung des Straßenausbaus

Teilnahmeberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Peine. Wie soll der Straßenausbau in Peine zukünftig finanziert werden? Darüber können jetzt die teilnahmeberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Peine in einer Einwohnerbefragung entscheiden, teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit.


Nachdem der Rat der Stadt Peine auf Initiative des Bürgermeisters die Durchführung der Befragung per Satzung beschlossen hat, erfolgt in Kürze der Versand aller zur Stimmabgabe notwendigen Unterlagen.

Bürgermeister Klaus Saemann dazu: „Ich freue mich außerordentlich darüber, dass wir in der Stadt Peine erstmalig von dem Instrument einer Einwohnerbefragung Gebrauch machen. Die Befragung bietet die Chance, abseits von einer Kommunalwahl die Meinung der Peinerinnen und Peiner zu dem sehr kontrovers diskutierten Thema einzuholen und ein Votum für eine der zwei vorgeschlagenen Finanzierungsoptionen zu erhalten.“


Wie geht es weiter?


Teilnahmeberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben, einen Befragungsschein,
Informationsblätter, ein Hinweisblatt zum Befragungsverfahren, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Antwortumschlag.

Der Stimmzettel wird zwei Antwortmöglichkeiten anbieten:
1. Der Straßenausbau sollte weiterhin durch Straßenausbaubeiträge betroffener Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer und dem städtischen Anteil bezahlt werden
2. Der Straßenausbau sollte nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge, sondern durch eine Anhebung der Grundsteuer B entsprechend dem erwarteten Bedarf an Straßenausbaumaßnahmen bezahlt werden.


Kurze Erläuterung


Die jetzige Finanzierung des Straßenausbaus betrifft die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Bei Abkehr von dieser Variante und der Kompensation von Kosten durch eine Erhöhung der Grundsteuer B, sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter gleichermaßen betroffen, denn Grundsteuer ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig.

Wichtig: Auf der Internetseite der Stadt Peine (www.peine.de) sind sämtliche Informationen zur Einwohnerbefragung und außerdem FAQs, die laufend fortgeschrieben werden, veröffentlicht.

Informationsveranstaltungen


Für Fragestellungen, die sich darüber hinaus ergeben könnten, bietet die Stadt Peine zahlreiche Informationsveranstaltungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Ortschaften und auch der Kernstadt an. Es ist geplant, eine Informationsveranstaltung auch noch online anzubieten. Über den Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Informationsveranstaltungen vor Ort


26. August, 19 Uhr: Essinghausen/Duttenstedt, Mehrzweckhalle Duttenstedt
27. August, 19 Uhr: Schmedenstedt, Mehrzweckhalle
28. August, 19 Uhr: Handorf, Anbau der Mehrzweckhalle
29. August, 19 Uhr: Vöhrum / Eixe / Landwehr, Mensa der Grundschule Hainwaldschule
30. August, 18 Uhr: Peine Kernstadt, Ratssaal im Rathaus der Stadt Peine
2. September, 19 Uhr: Schwicheldt, Rosenthal und Berkum, Sporthaus de SV Falke Rosenthal e.V.
3. September, 19 Uhr: Woltorf, Woltorfer Landkrug
4. September, 19 Uhr: Röhrse, Feuerwehrgerätehaus
5. September, 19 Uhr: Dungelbeck, Alte Sparkasse, Bruchweg 2
6. September, 18 Uhr: Stederdorf / Wendesse, Mensa der Grundschule Stederdorf

Was ist eine Einwohnerbefragung und wer ist teilnahme- berechtigt?


Die nach § 35 des Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durchgeführte Einwohnerbefragung ist ein Instrument der Vertretung* einer Kommune und dient der Informations- und Meinungsgewinnung. Sie ist darüber hinaus eine Form der Bürgerbeteiligung. Eine Einwohnerbefragung ist in allen Angelegenheiten der Kommune zulässig.

Der Rat der Stadt Peine hat beschlossen, alle Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in Peine wohnen, zur Einwohnerbefragung einzuladen.

Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist für die Vertretung (Rat der Stadt Peine) nach § 35 NKomVG rechtlich nicht verbindlich. Jedoch stellt das Ergebnis einen wichtigen Aspekt bei der politischen Entscheidungsfindung zum Thema dar.

Was passiert nach der Einwohnerbefragung?


Nach Ablauf des Befragungszeitraumes am 23. September um 16 Uhr, wird am 24. September ab 8 Uhr das Ergebnis ermittelt. Aufgrund des Einsatzes des überwiegenden Teils der Mitarbeitenden für die Ermittlung des Befragungsergebnisses, können an diesem Tag nicht alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung angeboten werden. Am 24. September 2024 hat ausschließlich das Bürgerbüro geöffnet. Alle anderen Bereiche werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wann wird das Ergebnis der Einwohnerbefragung bekanntgegeben?


Die Mitglieder des Befragungsausschusses, die gemäß § 6 Satz 2 der Befragungssatzung Straßenausbau und § 35 NKomVG für die Einwohnerbefragung berufen wurden, stellen das Ergebnis am Donnerstag, dem 26. September 2024 um 15:45 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses fest. Die Sitzung ist öffentlich.


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