Stadt Peine erlässt Allgemeinverfügung zum Böllerverbot

Einige Straßen rund um das Tierheim sollen geschützt werden. Allgemein ist durch das Verkaufsverbot nur das Abbrennen von Altbeständen möglich.

Solche Bilder dürfte es in diesem Jahr vermutlich nicht geben. Symbolbild
Solche Bilder dürfte es in diesem Jahr vermutlich nicht geben. Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Peine. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte vergangene Woche das generelle Böllerverbot an Silvester in Niedersachsen gekippt (regionalHeute.de berichtete). Das Land Niedersachsen hat nun am gestrigen Dienstag eine neue Verordnung angekündigt, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf belebten Straßen untersagt. Die Details sollen die Kommunen regeln. Die Stadt Peine hat hierzu nun eine Allgemeinverfügung erlassen. Das teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.


Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (umgangssprachlich Feuerwerkskörper) in der „Fritz-Stegen-Allee“ zwischen der „Wiesenstraße“ und der Straße „Am VfB-Platz“ verboten. Das Verbot soll die sich in dem dortigen Tierheim befindlichen Tiere vor plötzlich auftretendem Feuerwerkskörper-Lärm und vor Lichteffekten der pyrotechnischen Gegenstände schützen. Die Allgemeinverfügung werde am 30. Dezember im Amtsblatt für den Landkreis Peine bekanntgemacht. Sie gilt dann vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr.

Menschenansammlungen verhindern


Die Stadt Peine appelliert an die Peiner Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die vom Land Niedersachsen erlassenen Corona-Regeln auch in der Silvesternacht zu halten und damit einen individuellen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten. Insbesondere sind Ansammlungen von Menschen zu verhindern.

Sofern Feuerwerkskörper aus Vorjahren noch vorhanden sind – der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung in diesem Jahr verboten – gelten neben den Corona-Regeln auch in diesem Jahr die zwingend einzuhaltenden Bestimmungen aus den sprengstoffrechtlichen Vorschriften. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von lärm- und brandempfindlichen Gebäuden verboten. Hierunter fallen besonders Krankenhäuser, Kirchen, Kinderheime, Altenheime und Fachwerkhäuser allgemein, sowie vergleichbare Häuser, Stallungen, Schuppen, etc., mit Reetdach oder Strohdach. Wegen der möglichen Brandgefahren ist hier bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 40 Metern einzuhalten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand 100 Meter.

Schutz von Fachwerkhäusern und Tankstellen


Hieraus ist abzuleiten, dass beispielsweise in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände mit entsprechendem Abstand gezündet werden dürfen. Die Stadtverwaltung Peine bittet, auf landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Viehhaltung sowie auf Hobbytierhalter besonders Rücksicht zu nehmen. So könne sich im Freien gelagertes Futter, Einstreu sowie ähnliche Materialien unter Umständen durch Feuerwerkskörper entzünden. Gleiches gilt auch für das Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Orten mit brennbaren oder explosionsgefährlichen (sonstigen) Stoffen (zum Beispiel Tankstellen, Flüssiggastanks). Hier sind Feuerwerkskörper nicht zu entzünden.

Für den Fall, dass trotz des Verkaufsverbots Feuerwerkskörper gezündet werden, sind folgende allgemeine Verwendungs- und Sicherheitshinweise für die „Restbestände aus Vorjahren“ zu beachten: Es dürfen nur solche Feuerwerkskörper von volljährigen Personen entzündet werden, die eine aufgedruckte CE-Kennzeichnung und eine Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ haben. Die Feuerwerkskörper müssen außerdem eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen.
"Entzünden Sie bitte keine Feuerwerkskörper, die vorgenannte Merkmale nicht aufweisen. Brennen Sie beispielsweise insbesondere aufgrund des in diesem Jahr bestehenden Verkaufsverbots auch keine so genannten Polen-Böller ab. Sie gefährden damit sich und Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger", appelliert die Stadt Peine.


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