Peine. Wer der Stadt Peine bei der Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 und/oder der Landtagswahl am 14. Januar 2018 behilflich sein möchte, meldet sich als Wahlhelfer/in.
Wahlen sind nur durchzuführen, wenn wahlberechtigte Personen ehrenamtlich mithelfen. Ohne diese persönliche Unterstützung wären Aufgaben rund um die Wahlen am Wahltag sonst nicht zu stemmen.
Wer kann Wahlhelfer sein?
Das Wahlehrenamt dürfen alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik (für die Bundestagswahl) beziehungsweise in Niedersachsen (für die Landtagswahl) gemeldet sind. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Aufgaben eines Wahlhelfers
Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel nach Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Der Einsatz erfolgt in einem der 35 Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Wer in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, kann seinen Wunsch gerne angeben. Da der gewünschte Einsatzort nicht immer verfügbar ist, sollte gleich mitgeteilt werden, ob man mobil und flexibel einsetzbar ist.
Die Wahllokale sind an den Wahlsonntagen jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der ehrenamtliche Einsatz dauert entweder von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr oder von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Ab 18 Uhr kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und helfen bei der Auszählung der Stimmen.
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt.
Das Wahlbüro der Stadt Peine freut sich über jede freiwillige Helferin / über jeden freiwilligen Helfer!
Wer Interesse hat, kann sich per E-Mail an wahlen@stadt-peine.de wenden oder telefonisch unter (05171) 49-277 bei der Stadt Peine melden.
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