Stadt schafft mobile Lüftungsgeräte für Klassenzimmer an

In einem ersten Schritt sollen für die auf dieser Grundlage identifizierten Räume mobile Luftreinigungssysteme angeschafft werden, die neben der freien Fensterlüftung ergänzend zur Luftreinigung dienen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. Mit Beschluss in der heutigen Verwaltungsausschusssitzung der Stadt Peine sind die erforderlichen Mittel von rund 450.000 Euro für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsanlagen freigegeben worden. Darüber informierte die Stadtverwaltung am Montag.


Peines Bürgermeister Klaus Saemann erklärt dazu: „Ich freue mich sehr, dass die Stadtpolitik bei solch wichtigen Themen nach intensiver Diskussion dennoch schnell zu Beschlüssen kommt und an einem Strang zieht.“

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule wurden die Schulen in städtischer Trägerschaft Ende 2020 mit den jeweiligen Schulleitungen, dem für die Stadt zuständigen Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) und Vertretern der Stadt begutachtet. Kleinere erkannte Mängel seien im Anschluss umgehend abgestellt worden, teilte die Stadt mit. Aufgrund der anhaltenden Diskussion zu mobilen Luftfiltergeräten wurde im Zeitraum Mitte Juli bis August durch die Stadtverwaltung eine erneute Begehung aller städtischen Schulen mit einer detaillierten Aufnahme der Lüftungsmöglichkeiten in jedem Unterrichtsraum durchgeführt. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Planung und öffentliche Sicherheit am 14. Juli bereits ausführlich zu diesem Thema vorgetragen.

Lüften im Winter vermeiden


Als Ergebnis könne festgehalten werden, dass alle Unterrichtsräume über zu öffnende Fenster verfügen. Da es für Schulen keine spezifischen Beurteilungskriterien und verbindlichen Vorgaben zur Bewertung der Lüftungsbedingungen gibt, bestehe lediglich die Möglichkeit, entsprechende Regelwerke aus anderen Bereichen als Orientierung und Maßstab heranzuziehen. Für die Untersuchung der städtischen Schulen sei dafür die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) betrachtet worden. In Anlehnung an die ASR 3.6 reichen die wirksamen Fensterquerschnittsflächen in 48 Räumen nicht für den angestrebten Luftwechsel bei einer reinen Stoßlüftung (20-5-20) aus. Unter energetischen Gesichtspunkten sei ein dauerhaftes Lüften, insbesondere in der kalten Jahreszeit, jedoch zu vermeiden und das Auskühlen der Klassenräume wäre ein negativer Effekt einer dauerhaften Lüftung über die Fenster.

Anschaffung erst der Anfang


In einem ersten Schritt sollen für die auf dieser Grundlage identifizierten Räume mobile Luftreinigungssysteme angeschafft werden, die neben der freien Fensterlüftung ergänzend zur Luftreinigung dienen und die Reduzierung von in der Raumluft enthaltenen Partikeln beziehungsweise Mikroorganismen unterstützen. In Verbindung mit den zu beschaffenden CO2 –Ampeln kann so eine Virenbelastung der Raumluft und somit das Infektionsrisiko verringert werden.

Es sei beabsichtigt, für die identifizierten Räume mit eingeschränkter Fensterlüftung jeweils zwei Geräte zu beschaffen. Durch die Verteilung der Luftwechselrate auf mehrere Geräte soll eine verträgliche Geräuschentwicklung und ein Ausbleiben von (Luft-)Zugerscheinungen gewährleistet werden, da die Einzelgeräte jeweils auf niedrigerer Stufe laufen. Weitere Beschaffungen sind für den Haushaltsplan 2022 geplant, dabei sollen die Erfahrungen aus den bis dahin bereits eingesetzten Geräten Eingang finden. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass zurzeit der Bedarf für den Bereich der städtischen Kindertagesstätten ebenfalls ermittelt wird. Das Ergebnis wird nach Vorliegen und Auswertung den politischen Gremien überlassen.


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