Taschendiebin im Supermarkt erwischt - Das Urteil folgte einen Tag später

Die Polizei hat in der letzten Zeit eine Häufung solcher Delikte beobachtet und gibt Tipps, wie man sich schützen kann.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Peine. Am Mittwoch, gegen 15 Uhr, ereignete sich in einem Lebensmittelgeschäft in der Daimlerstraße der Diebstahl einer Geldbörse. Wie die Polizei in einer Pressemeldung berichtet, konnte eine der Täterinnen nicht nur geschnappt, sondern bereits verurteilt werden.


Ein Zeuge hatte beobachtet, wie eine Tatverdächtige in Begleitung einer weiteren Frau aus dem Einkaufswagen einer 45-Jährigen die Geldbörse entwendete und in einem Regal deponierte. Daraufhin erfolgte die Alarmierung der Polizei. Bis zum Eintreffen der Beamten konnte die 22-jährige Frau festgehalten werden. Die Begleiterin flüchtete.

Die 22-Jährige wurde in Gewahrsam genommen und gleich am nächsten Tag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Hildesheim zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, so die Polizei.

Tipps der Polizei


In Anbetracht der Vielzahl der Taschendiebstähle in Supermärkten in Peine bittet die Polizei Peine um folgendes:
- Lassen Sie Ihre Geldbörsen und Handtaschen nicht in den Einkaufswagen zurück, auch wenn Sie sich nur kurz wegdrehen.

- Tragen Sie Ihre Geldbörsen möglichst eng am Körper und nicht in den hinteren Hosentaschen oder in Handtaschen über der Schulter.

- Es gibt insbesondere eine Vielzahl lebensälterer Geschädigter, die oftmals neben den Bankkarten auch die PINs in den Geldbörsen verwahren, daher der Hinweis, dass die Täter nicht davor zurückschrecken, mittels Bankkarten und PIN die Konten komplett zu leeren, das heißt es werden regelmäßig dann sehr kurz nach der Tat die Maximalbeträge von den Konten abgehoben. Entfernen Sie die PINs aus den Geldbörsen und merken Sie sich diese.

- Lassen Sie sich beim Bezahlen mittels Karte von niemandem über die Schulter sehen. Weisen Sie etwaig Ihnen verdächtig vorkommende Personen auf den einzuhaltenden Abstand hin - unter Corona-Gesichtspunkten dürfte dies leicht zu argumentieren sein und Personen, die keine kriminellen Absichten haben, werden dafür Verständnis haben. Zur Not unterlassen Sie das Eingeben der PIN mit dem Hinweis auf den einzuhaltenden Abstand, dafür wird auch das Kassenpersonal Verständnis haben.

- Ein Trick der Täter ist zum Beispiel, die Geschädigten kurz abzulenken, zum Beispiel unter Hinweis, den Geschädigten sei ein Geldschein aus der Börse gefallen (der allerdings von den Tätern auf den Boden fallengelassen wurde) oder die Täterinnen / Täter fragen zum Beispiel nach Wechselgeld für den Einkaufswagen und greifen dann selber in die Geldbörse der Geschädigten. Wenn Sie sich bedrängt fühlen, weisen Sie die potentiellen Täter laut auf den Mindestabstand hin, damit andere Kunden die Chance haben, die Situation wahrzunehmen und Ihnen gegebenenfalls behilflich zu sein.

- Sofern Sie bestohlen wurden, zeigen Sie die Tat sofort bei der nächstgelegenen Polizei an, damit Kartensperrungen veranlasst werden können und informieren umgehend Ihre Bank.

- Sollten Sie verdächtiges Verhalten beobachten, informieren Sie umgehend die Polizei und das Geschäftspersonal, da bei Taschendiebstählen die Dunkelziffer sehr hoch ist und die Täter oft schwer zu ermitteln sind.


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