Wendeburg. Am 24. Januar 2025 wurde in Wendeburg eine 62-jährige Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Ermittler gingen schon kurze Zeit später von einem Gewaltverbrechen aus, da das Opfer schwere Verletzungen an Kopf und Hals aufwies. Nun gibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitere, grausame Details zu dem Fall bekannt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat vor Kurzem Anklage gegen einen 78-jährigen Mann aus Wendeburg erhoben, teilt Erster Staatsanwalt Christian Wolters auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Der Mann stehe im Verdacht, seine 62-jährige Lebensgefährtin in der Nacht vom 23. auf den 24. Januar 2025 in deren gemeinsamem Haus getötet zu haben.
Streit endet tödlich
Laut Wolters habe das Paar über 14 Jahre eine Beziehung geführt, die zunächst eine Affäre war und im September 2022 durch den Einzug des Mannes in das Haus offiziell wurde. Nach etwa einem Jahr harmonischen Zusammenlebens hätten sich dann Spannungen entwickelt, die vor allem auf den großen Altersunterschied (15 Jahre) und gesundheitliche Einschränkungen des Angeklagten zurückzuführen seien. Auch der Wunsch der Frau nach mehr persönlicher Freiheit habe zu Konflikten geführt, die sich in einem starken Kontrollbedürfnis des Mannes äußerten.
In der Nacht des Verbrechens seien die beiden in eine zunächst verbale Auseinandersetzung im gemeinsamen Schlafzimmer geraten, die bald in körperliche Gewalt ausuferte. Der Angeklagte soll seine Lebensgefährtin zunächst mit einem mit Reizgas-Patronen geladenen Schreckschussrevolver bedroht und dann das gesamte Magazin auf sie abgefeuert haben. Die Frau soll dann versucht haben, sich mit der Bettdecke zu schützen, sei aber durch die Wucht der Schüsse verletzt worden. Als dies nicht ausreichte, soll der Mann die Waffe als Schlaginstrument eingesetzt haben, was zu schweren Verletzungen an Händen und Kopf der Frau führte.
Frau erschlagen und erdrosselt
Da der Angeklagte seine Kontrolle nicht wiedererlangte, soll er einen Gummihammer aus der Werkstatt geholt und damit mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und die Hände seines Opfers eingeschlagen haben. Die Frau habe dadurch schwerste Schädelverletzungen erlitten, ihr wurden alle zehn Finger gebrochen. Schließlich habe sie der Angeklagte seine Lebensgefährtin mit einem Bademantelgürtel so lange gewürgt, bis sie wenig später verstarb.
Nach der Tat soll der 78-Jährige die Blutspuren beseitigt und sich umgezogen haben. Dann soll er das Mobiltelefon der Frau zerstört und das Haus verlassen haben. Später geriet er mit dem Auto auf der Landstraße B214 aus ungeklärten Gründen in den Gegenverkehr, wo er frontal mit einem Lastwagen zusammenstieß. Dabei zog er sich lebensbedrohliche Verletzungen zu, die operativ behandelt wurden. Ob es sich bei dem Unfall um einen Suizidversuch handelte, habe man nicht klären können, so Wolters.
Der nicht vorbestrafte Mann befindet sich seit dem 31. Januar in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zur Tat geäußert.