Unfallkommission überprüft Unfallschwerpunkte


Symbolbild Foto: Robert Braumann
Symbolbild Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Peine. Am 09.02.2016 war die Peiner Unfallkommission, bestehend aus Mitarbeitern der niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Wolfenbüttel, der Straßenmeisterei Ilsede, der Stadt Peine, des Landkreises Peine und der Polizei Peine unter anderem auch in der Stadt Peine unterwegs, um Unfallschwerpunkte in Augenschein zu nehmen und diese gegebenenfalls durch Maßnahmen zu entschärfen. Dies meldet das Polizeikommissariat Peine.

Bei einem Unfallschwerpunkt in der Stadt Peine, die Einmündung Celler Straße / Werderstraße, ergab die Auswertung der Unfallstatistik über einen Zeitraum der letzten drei Jahre, dass es hier zu einer Steigerung der Unfälle gekommen ist. In den Jahren 2013 - 2015 ereigneten sich hier insgesamt 26 Verkehrsunfälle mit 7 leicht verletzten Personen. Auffällig sind dabei die vielen Auffahrunfälle vor der Rotlicht zeigenden Lichtsignalanlage bzw. beim freien Rechtsabbieger aus der Werderstraße auf die Celler Straße. 50 % dieser Verkehrsunfälle ereigneten sich bei Dunkelheit bzw. Dämmerung. Ebenso hervorzuheben sind 4 Unfälle, die trotz eingeschalteter Lichtsignalanlage passiert sind. (Rotlichtverstoß bei einem der Fahrzeugführer). Die Auswertung der Unfallstatistik deutet hier auf ein Geschwindigkeitsproblem beim Zustandekommen der Verkehrsunfälle hin. Aus diesem Grund wurden von der Kommission als erste Maßnahme zur Senkung der Unfälle die Installierung des Seitenradarmessgerätes zur Ermittlung der Geschwindigkeit und die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen an dieser Einmündung vorgenommen. Darüber hinaus werden die vorhandenen Markierungen erneuert, sowie die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen bei Dunkelheit überprüft und Baum-/ und Strauchbewuchs zurück geschnitten.

Bei einer am Mittwochvormittag durchgeführten ersten Geschwindigkeitskontrolle wurden 1575 Fahrzeuge in Fahrtrichtung stadtauswärts gemessen. Hierbei überschritten 35 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 10 km/h. 34 Fahrzeugführer werden ein Verwarngeld und ein Fahrzeugführer wird einen Bußgeldbescheid (wegen einer vorwerfbaren Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h) bekommen.


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