Mädchen vergewaltigt ? – Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe


Die Polizeidirektion stellt sich hinter die Polizei in Peine. Es wurde bei den Ermittlungen nicht geschlampt. Symbolfoto: Archiv
Die Polizeidirektion stellt sich hinter die Polizei in Peine. Es wurde bei den Ermittlungen nicht geschlampt. Symbolfoto: Archiv

Peine/Braunschweig. Die Polizeidirektion Braunschweig stellt sich in einer Pressemitteilung hinter die Polizei Peine, der in den sozialen Netzwerken vorgeworfen wurde, die Ermittlungen zu einer möglichen Vergewaltigung zum Nachteil einer 15-Jährigen vernachlässigt zu haben. Die Polizeidirektion will nun auch juristisch gegen die Gerüchte vorgehen.


Die Tat sollte sich am 10. Mai 2018 im Landkreis Peine zugetragen haben. Die Polizei in Peine führte in diesem Zusammenhang zahlreiche Ermittlungen und Vernehmungen durch. Das Verfahren richtete sich gegen einen 17-jährigen Mann. Die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren gegen den Mann ein. Wie Sabine Adam von der Polizeidirektion Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt, hätten offenbar die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklage ausgereicht. Dass seinerzeit von der Polizei Peine nichts der Presse bekannt gegeben wurde, könne mit dem Opferschutz zusammen hängen.

"Die Ermittlungen wurden sehr professionell geführt"


In den sozialen Netzwerken kursierten derzeit Gerüchte, wonach eine Beamtin der Polizei in Peine Ermittlungen in diesem Fall vernachlässigt haben soll, so die Polizeidirektion, die dieses dementiert: "Die Ermittlungen seitens der Polizei wurden sehr professionell geführt." Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingestellt. Auch die bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg eingereichte Beschwerde anlässlich der Einstellung des Verfahrens sei abgelehnt worden.

Mit den Gerüchte in den sozialen Netzwerken soll sich nun die Staatsanwaltschaft in Hildesheim beschäftigen. Der habe man den Sachverhalt zur Prüfung übergeben.

Verfahren gegen den Urheber der Gerüchte


Gleichzeitig leitete die Polizei ein Verfahren gegen den Urheber der Gerüchte in den sozialen Netzwerken wegen übler Nachrede, Verleumdung sowie eines Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz ein. Weiterhin prüft die Polizei, ob gesonderte Verfahren gegen Nutzer der sozialen Netzwerke eingeleitet werden, welche sich in Kommentaren und in Bezug auf diese Gerüchte einer Straftat verdächtigt gemacht haben.


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