Vogelgrippe im Landkreis: Freilandhaltung noch erlaubt

Ein flächendeckendes Verbot sei nicht verhältnismäßig. Im Einzelfall kann die Sache aber anders aussehen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Peine. Der Landkreis Peine verzichtet (noch) auf ein flächendeckendes Verbot der Freilandhaltung von Geflügel und setzt stattdessen auf das Instrument der einzelbetrieblichen Aufstallungsanordnung. Darauf weist der Landkreis Peine in einer weiteren Pressemitteilung zum Thema hin.



„Der Umgang mit der Geflügelpest bei Wildvögeln hat sich kontinuierlich verändert, Rechtsvorschriften wurden aufgrund der in den Vorjahren gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend angepasst“, berichtet Kreissprecher Fabian Laaß.

Mehr Ausbrüche bei Wildvögeln


Sei der Ausbruch der Geflügelpest beim Wildgeflügel früher ein eher seltenes und schließlich eher saisonales Geschehen, das beispielsweise im Sommer ganz zum Erliegen kam, so habe es in den vergangenen Jahren eine zunehmende Zahl an Ausbrüchen in den Wildgeflügelbeständen gegeben. „Nicht immer jedoch wurden parallel dazu auch Einschleppungen in Geflügelbetriebe beobachtet. So gab es in Landkreisen ohne flächendeckende Aufstallungsanordnung keineswegs automatisch mehr Geflügelpestausbrüche als in Kreisen mit Aufstallungsanordnung“, erklärt Laaß.

Auch die Einschätzung der Gefahr für größere Tierhaltungen, die von kleinen Hobbyhaltungen ausgeht, habe sich verändert: die epidemiologischen Untersuchungen hätten ergeben, dass selbst von infizierten Kleinstgeflügelhaltungen, die nicht in unmittelbarer Nähe eines Großbetriebes sind, nur selten eine Einschleppung für Großbetriebe ausgehe. Die Faktoren, die zur Einschleppung der Geflügelpest in einen Geflügelbetrieb führen, seien um ein Vielfaches komplizierter.

Lokale Risikobewertung


Anstatt landesweit geltender Aufstallungsanordnungen soll im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung zwischen dem auch aus Tierschutzsicht wichtigen Interesse an einer Fortsetzung der Freilandhaltung und maximalen Schutzvorkehrungen auf Grundlage einer lokal vorzunehmenden Risikobewertung abgewogen werden.

Bei der Risikobewertung müsse unter anderem berücksichtigt werden, wie hoch die Geflügeldichte und die lokale Wildvogeldichte sind, ob nur vereinzelt durchziehende Wildvögel betroffen sind oder ob die heimische Wildvogelpopulation bereits stark betroffen ist. Auch, ob Betriebe aufgrund der lokalen Gegebenheiten wirksam Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen können, spielt eine wichtige Rolle für die Abwägung für oder gegen eine verordnete Stallpflicht.

Aufstallung im Einzelfall


Wichtig für die lokale Risikobeurteilung im Landkreis Peine sind die Faktoren geringe Geflügeldichte sowie die bisher nur zwei isolierten Einzelfälle ausschließlich von Kranichen auf dem Durchzug. Weitere Tiere außer den beiden verendeten konnten auch bei Nachsuche nicht an den Fundorten beobachtet werden. Einigen Geflügelhaltern mit besonders exponierten größeren Freilandhaltungen wurde in Abstimmung mit den Betrieben vorsorglich die einzelbetriebliche Aufstallung verfügt.

„Im Landkreis Peine halten 95 Prozent der Geflügelhalter weniger als 50 Tiere, diese wären auch bei einem kreisweiten Aufstallungsgebot durch Allgemeinverfügung bei der derzeit bevorzugten Variante der 'Aufstallung für Geflügelhaltungen mit der Ausnahme der Kleinstgeflügelhaltungen mit weniger als 50 Tieren' nicht betroffen“, so Laaß.

Stichwort Biosicherheit


Geflügelhaltern, die ihre Tiere schützen wollen, wird vor allem die Überprüfung des eigenen Biosicherheitskonzepts sowie genaue Einhaltung von Biosicherheitsmaßnamen empfohlen, die freiwillige Aufstallung könne eine sinnvolle Ergänzung sein.

Landwirtschaftlichen Freiland-Geflügelhaltern, die Ihre Tiere aufstallen wollen oder Beobachtungen mitteilen möchten, die die aktuelle Risikobewertung ändern könnten, wird die Abstimmung mit dem Veterinäramt empfohlen. Die aktuelle Situation wird engmaschig beobachtet und nötigenfalls an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Extra für Hobbygeflügelhalter hat das LAVES ein Merkblatt entworfen, dass wichtige Pflichten und Vorsichtsmaßnahmen kurz zusammenfasst. Auf der gleichen Seite findet sich auch das umfangreiche niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhalter. Alle Geflügelhalter sind zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet; dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.