Peine. Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigten sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern hätten auch auf die Grundwasserstände des Landkreises Einfluss. Aufgrund des historisch niedrigen Grundwasserspiegels schränkt der Landkreis Peine ab Dienstag, 22. Juli, das Beregnen von forst- und landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr ein. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag in Kraft. Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen beziehungsweise Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) werde an Tagen mit Temperaturen von 24 Grad Celsius oder mehr täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Diese zeitliche Beschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
Wasser verdunstet ungenutzt
„Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September und ist auf der Internetseite des Landkreises Peine unter „Aktuelles“ zu finden.
„Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich das niederschlagsarme Frühjahr deutlich auf die Grundwasserstände auswirkt“, so Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.