Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister


Es ist möglich, eine Übermittlungssperre für Daten aus dem Einwohnermelderegister zu verhängen. Symbolbild: Pixabay
Es ist möglich, eine Übermittlungssperre für Daten aus dem Einwohnermelderegister zu verhängen. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Peine. Nach den melderechtlichen Regelungen ist es möglich, in einigen Fällen ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten aus dem Einwohnermelderegister (Übermittlungssperre) zu erheben. Darüber informiert die Stadt Peine.


In folgenden Fällen sei ein Widerspruch möglich: Übertragung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst, an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft, an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von Alters- und Ehe-oder Lebenspartnerschaftsjubiläen und an Adressbuchverlage.

Übermittlungssperren nurmit schriftlichem Antrag


Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre in das Einwohnermelderegister eintragen lassen möchte, könne sich an das Bürgerbüro der Stadt Peine, Kantstraße 5, 31224 Peine wenden. Die Stadt Peine weist darauf hin, dass die Einrichtung einer Übermittlungssperre nur auf schriftlichen Antrag hin möglich sei. Ein dafür notwendiger Vordruck kann vor Ort ausgefüllt, telefonisch unter 05171 /49 370 – 373 angefordert oder unterhttp://www.peine01.de/de-wAssets/docs/mediadaten_stadt/eigene_daten/Buergerbuero/Umzug/Uebermittlungssperre-Antrag.pdf abgerufen werden.


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