Peine. „Depression & Co. – Zurück in den Job oder ab in die Rente!?“ - unter diesem Titel fand am Donnerstag, den 18. Oktober 2018, bereits die 9. Vortragsveranstaltung der Arbeitsgruppe „Seelisch gesund in der Arbeitswelt“ des Peiner Bündnis gegen Depression im KIDZ der Stadtwerke statt. Das gab der Landkreis Peine bekannt.
Die Veranstaltung bildete den Abschluss der „Peiner Wochen der seelischen Gesundheit“. Gut 50 Interessierte hörten Frau Carina Henne vom Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbund (BS GUV) aufmerksam zu, die ausführlich das sogenannte „Betriebliche Eingliederungsmanagement“, kurz „BEM“, vorstellte. „Jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet bei Erkrankung von ununterbrochen oder wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate ein BEM anzubieten“, gab Henne in ihrem Vortrag an. Ziele des BEM seien die aktive Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender, die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung erneuter Erkrankung, der Arbeitsplatzerhalt sowie die Planungssicherheit sowohl für den BEM-Berechtigten als auch für den Arbeitgeber. „Durch das BEM besteht die Möglichkeit, insgesamt gesündere Arbeitsbedingungen zu schaffen“, sieht Henne eine große Chance in dem Verfahren. Für gelingendes BEM sei es äußerst wichtig offen zu sprechen, was gegenseitiges Vertrauen voraussetze.
Das BEM ist für Arbeitgeber Pflicht
Die Nachfragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Verfahren beziehungsweise das Recht darauf und der konkrete Ablauf keineswegs bekannt sind, obwohl das BEM bereits seit 2004 mit dem §167, Abs.2 SGBIX gesetzlich verankert wurde. Bei allen Maßnahmen im Rahmen des BEM gilt: „Nie ohne den Berechtigten“, so Henne weiter. „Alle Planungen, von Umgestaltungen des Arbeitsplatzes, stufenweiser Wiedereingliederung nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ oder manchmal auch unkonventionellen Lösungen, die eine Rückkehr in den Job trotz Erkrankung ermöglichen können, erfolgen nur unter Rücksprache und im Einverständnis des BEM-Berechtigten.“ Das BEM anzubieten, dazu sei der Arbeitgeber verpflichtet. Am BEM teilzunehmen sei dagegen jedoch freiwillig. Henne regte aber an: „Zumindest das Erstgespräch wahrzunehmen.“
Das BEM kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass es besser ist, sich zu trennen. Wenn der Betrieb aufgrund verschiedener Umstände nicht in der Lage ist, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumstände so zu verändern, dass der BEM-Berechtigte in den alten Job zurückkehren kann oder aber die Erkrankung dazu führt, dass eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden sollte, kann auch die beste berufliche Wiedereingliederung scheitern.
Erkrankte Arbeitnehmende können sich auch selbst und frühzeitig um ein BEM kümmern, wenn absehbar ist, wann sie in den Job zurückkehren können. Hierzu melden sie sich beim zuständigen BEM-Berater des Unternehmens oder an den Vorgesetzten.
Auch der Integrationsfachdienst kann helfen
Eine Teilnehmerin aus dem Publikum, die vom Integrationsfachdienst Peine zum Vortrag kam, gab den Hinweis, dass bei vorliegender Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung der Integrationsfachdienst Peine zusätzlich unterstützen kann. „In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, einen Vertreter der Krankenkasse, den Betriebsarzt und auch Angehörige des BEM-Berechtigten mit an den Tisch zu holen“, sagte Henne.
In jedem Jahr organisiert die Arbeitsgruppe im Frühjahr eine Veranstaltung mit dem Fokus auf Arbeitgeber und Führungskräfte und im Herbst auf Arbeitnehmer. In diesem Jahr wurde dies dankenswerterweise ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung der Erich-Mundstock-Stiftung. 2019 wird es um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz und seine seelischen Auswirkungen gehen. Weitere Infos zu kommenden Veranstaltungen und allgemein zum lokalen Bündnis gegen Depression gibt es hier.
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