Pflicht zum Führerscheinumtausch: Jetzt sind diese Jahrgänge dran

Das Straßenverkehrsamt erinnert an das bevorstehende Fristende zum Umtausch.

Papierführerscheine müssen gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Papierführerscheine müssen gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Pflicht, eine Fahrerlaubnis nach veraltetem Standard gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen, betrifft weiterhin viele Bürger auch im Landkreis Goslar. Den bevorstehenden Jahreswechsel möchte das Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar nutzen um daran zu erinnern, dass für weitere Jahrgänge die Frist zum Umtausch endet. So geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.



Akut betrifft dies Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Deutschland ausgestellt wurde: Für Bürger, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und diesen Führerschein noch nicht gegen ein fälschungssicheres Exemplar umgetauscht haben, gilt die Frist noch bis 19. Januar 2025.

Eine Sonderregelung gibt es weiterhin für die Geburtsjahrgänge vor 1953: Sie haben bis Januar 2033 Zeit, um ihre Führescheine umzutauschen. Auch Besitzer der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sogenannte Scheckkartenführerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, müssen diesen auf längere Sicht durch die neue Fahrerlaubnis ersetzen lassen. Hier endet die erste Frist am 19. Januar 2026. Diese gilt für Dokumente, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Die neue Fahrerlaubnis, die Bürger bei dem Umtausch erhalten, ist in allen EU-Ländern anerkannt und ermöglicht daher in diesen eine reibungslose Reise mit dem Auto. Zudem ist sie Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei Reisen ins Ausland, in denen dieser zusätzlich erforderlich ist. Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins ist auf 15 Jahre befristet.

Aktuell gibt es Kapazitäten


Aufgrund vorhandener Kapazitäten können derzeit im Straßenverkehrsamt in der Regel auch sehr kurzfristig Termine vereinbart werden. Hierfür steht auf der Homepage des Landkreises Goslar (www.landkreis-goslar.de) die digitale Terminbuchung zur Verfügung, die direkt über die Punkte „Termin vereinbaren“ oder „Straßenverkehrsamt“ zu erreichen ist. Zu dem Termin müssen Bürgerinnen und Bürger neben dem aktuellen Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung sowie ein aktuelles Passbild nach biometrischen Vorgaben mitbringen.

So viel kostet der Umtausch


Sollte die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis Goslar ausgestellt worden sein, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig, die bei der ausstellenden Behörde beantragt werden muss. Diese wird direkt an den Landkreis Goslar geschickt. Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt derzeit 30,40 Euro, voraussichtlich wird diese Gebühr ab 2025 auf 31,60 Euro steigen.


mehr News aus der Region