Photovoltaik, Passbilder und Pflegebeitrag: Das ändert sich ab August

Mit Beginn des neuen Monats erwarten die Bürger wieder einige neue Regelungen.

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Der August bringt neben einigen Änderungen für Bürger hoffentlich auch ein paar sonnige Tage.
Der August bringt neben einigen Änderungen für Bürger hoffentlich auch ein paar sonnige Tage. | Foto: Sabine Pölzl

Region. Die Sommerferien sind in vollem Gange, viele Menschen sind derzeit im Urlaub, und der Juli neigt sich seinem Ende entgegen. Doch mit Beginn des neuen Monats treten für die Bürger auch wieder einige Änderungen in Kraft. regionalHeute.de hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.



Bei Personalausweisen und Reisepässen endet die Übergangsfrist – ab 1. August werden bei der Beantragung eines solchen Dokuments nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Bislang konnten in Ausnahmefällen auch noch Fotos in Papierform eingereicht werden. Die Bürgerämter haben dafür vielerorts eigene Passbildautomaten bekommen, sodass diese direkt vor Ort angefertigt werden können. Mit der seit 1. Mai geltenden Regelung soll Missbrauch verhindert werden.

Das ändert sich für Rentner


Für alle gesetzlich Krankenversicherten gilt bereits seit Jahresbeginn ein um 0,2 Prozent erhöhter Pflegebeitragssatz – bei den Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen, wurde dieser jedoch erst im Juli berücksichtigt. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage dazu erklärt, wird der Betrag nun rückwirkend für die ersten Monate des Jahres abgezogen. Somit ergibt sich für Rentner einmalig ein Abzug von 4,8 Prozent. Danach wird der reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent fällig.

CE-Kennzeichnung und Batterien


Die Tragweite der bekannten CE-Kennzeichnung wurde ausgeweitet – ab dem kommenden Monat zertifiziert sie auch die digitale Sicherheit, also beispielsweise den Schutz vor Manipulation. Bislang galt die Kennzeichnung nur für die technische Sicherheit. Mit einer neuen Batterie-Verordnung soll außerdem die Nachhaltigkeit von Batterien verbessert werden. Ab dem 18. August sollen unter anderem Akkus in neuen Geräten so verbaut sein, dass sie leichter ausgetauscht werden können. Das betrifft beispielsweise Laptops und Smartphones. Für Batterien soll es künftig mehr Sammelstellen geben, sodass Verbraucher diese leichter entsorgen können.

Das ändert sich bei Photovoltaikanlagen


Für Strom, der mit privaten Solaranlagen erzeugt wird, gelten ab dem 1. August neue Vergütungsregeln – die Vergütung sinkt dann bei Anlagen mit bis zu 10 kWp Leistung. Für Teileinspeiser – wenn man also einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, gibt es dann nur noch 7,88 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,48 Cent. Hintergrund ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). In diesem ist festgelegt, dass die Einspeisungsvergütung halbjährlich sinkt. Die neue Regelung greift allerdings nur für Anlagen, die nach dem Stichtag installiert werden – für bereits bestehende Anlagen gibt es eine Preisgarantie für 20 Jahre.

Mehr Transparenz und Sicherheit bei KI


Wegen einer EU-Verordnung muss bei KI-Systemen, die allgemein zugänglich sind und neu auf den Markt kommen, künftig angegeben werden, mit welchen Inhalten sie trainiert wurden. Zusätzlich muss dargelegt werden, wie die Wahrung des Urheberrechts bei Texten und Bildern sichergestellt wird und wie das KI-Modell entwickelt wurde.

Änderung bei der Berufsausbildung


Mit dem August beginnt auch das neue Ausbildungsjahr. Sieben Berufe sollen an die Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt angepasst werden. Unter anderem für Justizfachangestellte und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement gelten ab 1. August angepasste Ausbildungsordnungen. Ein neuer Ausbildungsberuf ist in diesem Jahr nicht hinzugekommen – Schulabgänger haben also auch weiterhin die Wahl zwischen 325 dualen Ausbildungsberufen.

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