Dresden. Der Politologe Professor Hans Vorländer, der das Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung der TU Dresden leitet, hält eine Grundgesetzänderung, um das Bundesverfassungsgericht vor Extremisten zu schützen, nicht für "zwingend notwendig". Das Bundesverfassungsgericht habe ohnehin eine starke Stellung, sagte Vorländer der Mediengruppe Bayern.
"Diese starke Stellung beruht im Wesentlichen auf der Akzeptanz seiner Entscheidungen durch die anderen politischen Institutionen und ganz besonders auf dem hohen Vertrauen, das die deutsche Bevölkerung in das höchste deutsche Gericht hat." Deshalb halte er es für nicht zwingend notwendig, dass man das Bundesverfassungsgericht noch stärker im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland befestige.
Die Befürchtung, angesichts einer starken AfD sei die Unabhängigkeit des Gerichts in Gefahr oder es könne zu Entwicklungen wie in Ungarn und Polen kommen, hegt Vorländer nicht: "Ich halte das für übertrieben, weil die Bundesrepublik ein in sich gefestigtes Verfassungssystem hat. Auch die Demokratie ist doch hinreichend stabil. Und das Bundesverfassungsgericht hat aus den genannten Gründen eine sehr starke Stellung und wird auch nicht von politischen Kräften fundamental infrage gestellt."
Zwar würde mit einer Grundgesetzänderung nicht über das Ziel hinausgeschossen, aber nach Ansicht Vorländers sollte verhindert werden, dass das Bundesverfassungsgericht noch stärker den politischen Prozess durch Entscheidungen dominiert. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, als würde Karlsruhe zu einem Ober-Gesetzgeber oder eine Super-Revisionsinstanz werden."
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