Niedersachsen. Mitte Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Viele Fans werden dann vermutlich wieder ihre Deutschlandfahne aus dem Schrank holen, um ihre Verbundenheit mit dem deutschen Team zu signalisieren. Auch Wimpel in den Farben Schwarz-Rot-Gold am Auto oder Buttons an der Kleidung sind dann sehr verbreitet. Polizisten im Dienst ist dies allerdings nicht erlaubt, wie aus einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervorgeht.
Das Tragen von „Fan-Artikeln“ beziehungsweise Anbringen von Deutschlandflaggen durch Beamtinnen und Beamte der Schutzpolizei an ihrer Dienstkleidung sei bereits aufgrund der Bekleidungsvorschrift für die Polizei des Landes Niedersachsen ausgeschlossen, heißt es in der Antwort der Landesregierung. So sei das Tragen von Dienstkleidung in Verbindung mit ziviler Bekleidung generell untersagt. Außerdem sei hier ausdrücklich geregelt, welche Abzeichen und Anstecknadeln an der Dienstkleidung getragen werden dürften. Die Deutschlandflagge falle nicht darunter.
Integrität der Beamten bei ihrer Amtsausübung
Doch auch am Auto möchte man keine Deutschlandflaggen sehen. Grundsätzlich stehe das Zeigen der deutschen Bundesflagge nicht im Widerspruch zur Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten in ihrer Ausprägung als Neutralitätspflicht, heißt es. Vielmehr handele es sich bei der Bundesflagge um ein Symbol, welches die freiheitliche demokratische Grundordnung versinnbildliche und eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat und seinen verfassungsrechtlichen Grundwerten ermögliche.
Dennoch könne eine dienstliche Anordnung, die die Untersagung des Anbringens der Bundesflagge zum Inhalt hat, geboten sein, um die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsausübung, die allein nach sachlichen Gesichtspunkten und ohne Ansehung der Person zu erfolgen hat, vor allem durch ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen zu manifestieren. Und das sei hier der Fall, wie das Innenministerium betont.
Im Zusammenhang mit der Ausrichtung der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft werde auch abseits der EM-Stadien mit einer Vielzahl von anlassbezogenen Veranstaltungen gerechnet. Die Aufgabe der niedersächsischen Polizei sei es dabei, insbesondere durch eine erhöhte Präsenz, die Sicherheit dieser Veranstaltungen zu gewährleisten. Im Rahmen anlassbezogener Einsätze, die sich auch unter Anhängerinnen und Anhängern unterschiedlicher Nationen entwickeln könnten, und bei denen die Polizei im Einzelfall deeskalierend wirken müsse, sollte die amtliche Funktion der Beamten im Vordergrund stehen. Die Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen, auch etwaiger Fußballfans aus anderen Nationen, die Deutschland für die EM besuchen, in die Arbeit der Polizei habe einen hohen Stellenwert.
Das Innenministerium zur Regenbogenflagge
In diesem Zusammenhang fragte die AfD-Fraktion explizit auch nach dem Zeigen der „Regenbogenflagge“. Diese sieht die Landesregierung offenbar weniger problematisch. Das direkte Anbringen an der Dienstkleidung ist zwar auch hier aus den oben genannten Gründen durch die Bekleidungsvorschrift untersagt. Darüber hinaus gebe es aber keine weiteren Vorgaben.
Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sei bei der Verwendung von „Regenbogen“-Symbolen durch Angehörige der Polizei Niedersachsen nicht erkennbar. Vielmehr stelle das Symbol ein Zeichen für Freiheit, Toleranz, Akzeptanz und Diversität dar und bringe somit die in der demokratischen Gesellschaft gelebten Werte zum Ausdruck. Träger des „Regenbogen“-Symbols positionierten sich aktiv gegen Rassismus, Homophobie, Sexismus, Gewalt und Hass.
Schutz von LSBTIQ-Personen
Darüber hinaus komme der Polizei als wesentliche Garantin der öffentlichen Sicherheit auch hinsichtlich des Schutzes von LSBTIQ-Personen, und damit insbesondere auch hinsichtlich des Aufbaus von Vertrauen in die Polizei als Schutzinstitution für LSBTIQ-Personen, eine besondere Bedeutung zu. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beinhaltet, dass alle Bürger, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, in Freiheit und Selbstbestimmung und ohne Angst leben können, so die Landesregierung abschließend.
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