Prien: Keine juristischen Bedenken bei Entzug der Staatsbürgerschaft

CDU-Vize Karin Prien weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft für schwere Straftäter zurück. "Die Kritik, die diese Maßnahme als verfassungswidrig darstellt, greift nicht", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

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Reisepass (Archiv)
Reisepass (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Kiel. CDU-Vize Karin Prien weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft für schwere Straftäter zurück.


"Die Kritik, die diese Maßnahme als verfassungswidrig darstellt, greift nicht", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Das Grundgesetz setze ein Stoppschild gegen Staatenlosigkeit, aber darum gehe es in den Fällen nicht. Vielmehr gehe es darum, dass Menschen, die schwere Straftaten begingen, die ihnen nach relativ kurzer Zeit eingeräumte, zusätzliche Staatsangehörigkeit wieder verlören, wenn sie gegen die Rechtsordnung verstießen.

"Unsere Juristen halten dies für zulässig", sagte sie. "Wer schwere Straftaten begeht, muss mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen - das ist die klare Botschaft", so Prien. Das entspreche der Erwartungshaltung vieler Bürger.


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