Private Flohmärkte an Sonntagen: Erlaubt oder verboten?

Die niedersächsische Landesregierung hat sich mit dieser Frage beschäftigt.

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Dürfen private Flohmärkte an Sonntagen stattfinden?
Dürfen private Flohmärkte an Sonntagen stattfinden? | Foto: Rudolf Karliczek

Hannover. Dürfen private Flohmärkte in Niedersachsen sonntags stattfinden oder nicht? Die Landesregierung hat dazu nun eine klare Antwort gegeben.



In der Vergangenheit hätten Kommunen die Durchführung entsprechender Veranstaltungen untersagt, da die gesetzlichen Regelungen die Durchführung von privaten Flohmärkten an Sonntagen ablehnen, sagt die Gifhorner CDU-Landtagsabgeordnete Lena-Sophie Laue. Sie wandte sich an die Landesregierung, fragte unter anderem nach mehr Rechtssicherheit für Veranstalter.

Sind private Flohmärkte in Niedersachsen sonntags verboten? Das sagt die Landesregierung


Die bestätigte dann tatsächlich: Laut dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz (§ 4 NFeiertagsG) sind öffentlich bemerkbare Handlungen, die die Sonntagsruhe stören, verboten. Dazu würde grundsätzlich auch die Durchführung von Märkten zählen. Doch § 14 des Gesetzes sieht Ausnahmen vor. Kommunen können Flohmärkte genehmigen, wenn mindestens 75 Prozent der Anbieter privat sind oder ein besonderer Anlass – wie ein Stadtfest – vorliegt.

Einen Änderungsbedarf sieht die niedersächsische Landesregierung daher nicht. Die aktuelle Regelung sei ausreichend. Private Flohmärkte werden durch die Ausnahmeregelung bereits zugelassen. Eine sprachliche Präzisierung werde zwar geprüft, konkrete Gesetzesänderungen seien aber nicht geplant.

"Mit der Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 3 NFeiertagsG wird u. a. die Möglichkeit eröffnet, Flohmärkte nahezu monatlich am selben Ort oder im selben Ortsteil zu genehmigen, sofern keine Neuwaren angeboten werden und es sich um überwiegend private Anbieter (mindestens 75 % keine gewerblichen Anbieter) handelt", teilt die Landesregierung in ihrer Antwort an Laue mit. Den Gebietskörperschaften habe man bereits Ende 2018 mit einem Runderlass Hinweise zur Anwendung der Regeln zur Durchführung von Märkten an Sonn- und Feiertagen gegeben.

Private Flohmärkte an Sonntagen sind also unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung liegt jedoch bei den Kommunen.