Hannover. Am 23. April beginnt am Landgericht Hannover die Hauptverhandlung gegen den Staatsanwalt G. sowie den Mitangeklagten F. Weitere Fortsetzungstermine sind bis September angesetzt.
Dem angeklagten Staatsanwalt wird vorgeworfen, sich im Zeitraum zwischen Juni 2020 und März 2021 in insgesamt 14 Fällen jeweils wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und dabei in zwei Fällen zudem tateinheitlich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht zu haben.
Dem Mitangeklagten F. wird Beihilfe zur Bestechung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll in zwölf Fällen als Mittelsmann fungiert und Informationen des angeklagten Staatsanwalts weitergegeben haben.
Für das Verfahren gelten hohe Sicherheitsanforderungen.
Es wurde eine Sicherheitsverfügung erlassen, die unter anderem Regelungen zu Zugangs- und Ausweiskontrollen, zur Presse-, Funk- und Fernsehberichterstattung sowie zur Platzvergabe enthält.
Prozess gegen Staatsanwalt und Mitangeklagten in Hannover beginnt
Am 23. April beginnt am Landgericht Hannover die Hauptverhandlung gegen den Staatsanwalt G. sowie den Mitangeklagten F. Weitere Fortsetzungstermine sind bis September angesetzt. Dem angeklagten Staatsanwalt wird vorgeworfen, sich im Zeitraum zwischen Juni 2020 und März 2021 in insgesamt 14 Fällen jeweils wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und dabei in zwei Fällen zudem tateinheitlich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht zu haben. Dem Mitangeklagten F. wird Beihilfe zur Bestechung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur