Salzgitter/Braunschweig. Eine 41-jährige Bestatterin aus Salzgitter musste sich heute vor dem Landgericht Braunschweig wegen gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Die Frau hatte bereits in der Vergangenheit wegen fragwürdiger Geschäftspraktiken bundesweit für Aufsehen gesorgt. Heute war der Prozessauftakt, geplant sind drei Folgetermine.
Der Geschäftsführerin eines Bestattungsinstituts in Lebenstedt wird in der Anklageschrift des Landgerichts Braunschweig vorgeworfen, sie habe sich im Zeitraum von 2012 bis 2014 durch den doppelten Verkauf von Einäscherungssärgen bereichert. Den Betroffenen habe sie die Särge für Preise zwischen 435 und 595 Euro verkauft, obwohl diese von einem Krematorium in Stendal beschafft worden sind und bereits in einer Einäscherungspauschale enthalten waren. Auf diese Weise habe sie die stattliche Summe von 130.555 Euro angesammelt.
Am heutigen Prozesstag verlaß die Staatsanwaltschaft die lange Anklageschrift in 265 Fällen. Die Verteidigung verkündete, dass sich die Angeklagtezu den Vorwürfen nicht äußern wolle. Sie räumte aber ein, dass sich die Beschuldigte zu gegebener Zeit einbringen wolle.
Das Krematorium
Das Gericht rief zwei Zeugen auf. Als erstes erschien einer derGeschäftspartner des Bestattungsunternehmens, derInhaber des Krematoriums aus Stendal. Er bekam während der benannten Zeit Aufträge zur Einäscherung von der Beklagten. Diese hatte das Bestattungsunternehmen zusammen mit ihrem Mann betrieben, von diesem habe sie sich aber zwischenzeitlich, August 2012, scheiden lassen.
Zuerst habe das Krematorium über einenPauschalpreis von 190 Euro mit dem Bestatter abgerechnet. Dies beinhaltete das Abholen, Einäschern und Zurückbringen der Urne. Später sei es aber der Wunsch der Angeklagten gewesen, den Preis um den notwendigen Einäscherungssarg auf 265 Euro zu erhöhen. Aufgeführt wurde der neue Posten auf der Rechnung allerdings nicht.
Hierbeikam es nun zu einer Doppelabrechnung der Särge bei den Hinterbliebenen, die ja bereits an den Bestatter eine entsprechende Gebühr bezahlten. Während seiner Befragung verstrickte sich der Zeuge immer mehr in Widersprüche, er musste mehrfach darauf hingewiesen werden, dass er unter Eid stünde. Ob seine Aussagen auch für ihn ein juristischen Nachspiel haben werden, ist noch unklar. Das Gericht lud den Befragten erneut zum nächsten Prozesstag vor.
Die Sekretärin
Als zweite Zeugin trat eine ehemalige Angestellte der Beklagten vor. Sie hatte als Sekretärin in dem Bestattungsunternehmen gearbeitet. In der Befragung gab sie weitere Details zu den Abrechnungen bekannt. Auch wenn sie sich nicht mehr an alles erinnern konnte, ihre Aussage schien viele Vermutungen zu bestätigen.
Die Staatsanwältin nutzte die Chance, um die Zeugin auch auf den nicht angeklagten Verdacht anzusprechen, es habe "Unregelmäßigkeiten" in der Aufbewahrung der Urnen gegeben. Medienberichten zufolge sei die Bestatterin neben dem Verdacht des Betruges, unseriös mit den Verstorbenen, Särge und/oder Urnen umgegangen. Dies konnte die Zeugin allerdings nicht bestätigen.
Mit den ersten beiden Zeugenbefragungen endete auch der erste Prozesstag, wie es weiter geht, werden die weiteren Termine klären.
Fortsetzungstermine: 30.Mai, 9 Uhr, 1. Juni, 9 Uhr, 9. Juni 9 Uhr
Hintergrund
In einem früheren Fall wurde die Bestatterin schon einmal beschuldigt, ihre Kunden betrogen zu haben, um sich zu bereichern. So sollten Verstorbene nicht, wie vorher mit den Hinterbliebenen besprochen, bestattet worden sein. Außerdem sollten Särge mehrfach verwendet worden sein (regionalHeute.de berichtete).
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