Rainer lässt Ausnahmen vom Mindestlohn weiter prüfen

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) lässt weiterhin die Möglichkeit von Ausnahmen beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeiter prüfen.

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Alois Rainer am 25.06.2025
Alois Rainer am 25.06.2025 | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) lässt weiterhin die Möglichkeit von Ausnahmen beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeiter prüfen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte den ursprünglich vom Deutschen Bauerverband stammenden Vorstoß mit Verweis auf rechtliche Bedenken zurückgewiesen. Der Bundeslandwirtschaftsminister verwies dagegen auf die Sorgen der Landwirte.


"Gerade im Sonderkulturanbau haben die viele Saisonarbeitskräfte und wenn der Mindestlohn in dieser Geschwindigkeit auf 15 Euro ansteigt, haben die ein Riesenproblem", sagte Rainer der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv am Donnerstag. Daher lasse sein Ministerium prüfen, ob eine rechtliche Ausnahme möglich sei. "Wir haben ja nichts gewonnen, wenn die damit aufhören und Erdbeeren, Spargel oder andere Sonderkulturen aus anderen Ländern zu uns kommen", sagte der CSU-Politiker.

Für den Fall, dass sich Ausnahmen beim Mindestlohn rechtssicher ergeben, kündigte Rainer eine Diskussion mit dem sozialdemokratischen Koalitionspartner an. Er wisse um die Bedeutung des Mindestlohns für die SPD. "Wir versuchen aber dann mit Argumenten, gerade im Bereich der Landwirtschaft, wenn es geht, zu entschärfen."

Der Landwirtschaftsminister verteidigte die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung. Umweltverbände hatten alarmiert reagiert und vor vermehrter Überdüngung und steigender Trinkwasserbelastung gewarnt. Rainer sagte, die bisherige Verordnung habe nicht viel außer bürokratischer Belastung für die Landwirte gebracht. Man werde nun die Düngeverordnung "praxisnah und tauglich" gestalten, damit die Vorschriften für die Landwirte machbar sind und das Grundwasser geschützt werde. Die Strombilanzverordnung war eingeführt worden, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie aufgrund einer jahrelangen Überschreitung von Grenzwerten für Grundwasser abzuwenden.

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