Wolfenbüttel / Salzgitter. Im Frühjahr 2024 hatten sich mehrere Raubüberfälle ereignet, bei denen unter anderem zwei Senioren von den bewaffneten Tätern in ihren Wohnungen heimgesucht wurden. regionalHeute.de berichtete. Zwei 26 beziehungsweise 24 Jahre alte Männer mussten sich für die Taten vor Gericht verantworten – nun sind am Landgericht Braunschweig die Urteile gefallen.
Der erste Überfall hatte sich am 23. Februar 2024 ereignet – damals drang spät abends ein Täter in die Netto-Filiale in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße ein und forderte mit vorgehaltener Waffe Geld. Nur wenige Tage später, am 28. Februar, wurde dann ein älterer Herr in seinem eigenen Haus in Wolfenbüttel von zwei maskierten Tätern überfallen. Auch hier kam eine Waffe zum Einsatz. Die Täter erbeuteten Wertgegenstände und flohen anschließend. Am 1. März ereignete sich dann eine ganz ähnliche Tat in Salzgitter-Thiede. Die Opfer, ein älteres Ehepaar, wurden bei dem Überfall verletzt.
Das erwartet den zweiten Angeklagten
Wie das Landgericht Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet, ist der 26-jährige Angeklagte nun wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich begangener schwerer räuberischer Erpressung und mit gemeinschaftlich begangenem Diebstahl unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus ist zusätzlich die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 18.123,00 Euro angeordnet worden, wobei er gesamtschuldnerisch mit noch unbekannten Mittätern haftet.
Geringere Haftstrafe für den zweiten Angeklagten
Der 24-jährige Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem Diebstahl sowie Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. In das Urteil floss dabei auch eine weitere Verurteilung ein. Darüber hinaus ist auch hier zusätzlich die Einziehung von Wertersatz in der Höhe von 19.420,92 Euro angeordnet worden, ebenfalls mit gesamtschuldnerischer Haftung mit den unbekannten Mittätern. Außerdem ist gegen den Mann wegen uneidlicher Falschaussage eine weitere Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten verhängt worden.

