Razzien gegen "Artgemeinschaft" vor allem in Bayern und Hessen

Der Schwerpunkt der bundesweiten Razzia gegen den mutmaßlich rechtsextremen Verein "Die Artgemeinschaft - germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" lag in Bayern.

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Polizei (Archiv)
Polizei (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Schwerpunkt der bundesweiten Razzia gegen den mutmaßlich rechtsextremen Verein "Die Artgemeinschaft - germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" lag in Bayern. Das Berichtet der "Spiegel".


In dem Bundesland erschienen demnach Polizeibeamte an den Wohnorten von insgesamt acht Vereinsmitgliedern in den Gemeinden Hausen/Roth, Schillingsfürst, Ainring und Dohmbühl Kloster Sülz. In Hessen waren sechs Personen mit Wohnsitzen in Baunatal, Hadamar, Frankfurt am Main und Buseck von Durchsuchungen betroffen. In Sachsen wurden Ermittler laut "Spiegel" ebenfalls bei sechs Anhängern der "Artgemeinschaft" vorstellig: in Leisnig, Eibenstock und Müglitztal. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt richteten sich Durchsuchungen jeweils gegen vier Personen - aus Essen, Oberhausen und Porta Westfalica in NRW sowie aus den sachsen-anhaltischen Gemeinden Elsteraue und Gutenborn.

Dort hatte laut Verbotsverfügung auch ein Vereinsmitglied seinen Wohnsitz, das früher Landeschef der NPD in Hessen gewesen war. In Kupferzell (Baden-Württemberg) und in Gau-Odernheim (Rheinland-Pfalz) gab es Durchsuchungen bei jeweils zwei Vereinsmitgliedern - genau wie in Schleswig-Holstein, wo in Lübeck und Meddewade durchsucht wurde. Im brandenburgischen Doberlug-Kirchhain erschienen Polizisten ebenfalls bei zwei Anhängern der "Artgemeinschaft". Razzien bei Einzelpersonen fanden in Lütow (Mecklenburg-Vorpommern), im niedersächsischen Husum bei Nienburg sowie im thüringischen Waltershausen statt.

Auf Anweisung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wurden Verbotsverfügungen gegen die Vereinigung und ihre Teilorganisationen vollstreckt und das Vereinsvermögen eingezogen. Das Innenministerium begründet die Verbote damit, dass sich die "Artgemeinschaft" gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte.


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