Recht auf Reparatur: Das soll sich bei Haushaltsgeräten ändern

Die Regierung arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz, mit dem Verbraucher ein Recht auf Reparatur bekommen sollen.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Region. Viele Geräte sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Haushalts und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Fallen sie aus, muss schnell für Abhilfe gesorgt werden. Doch eine Reparatur ist oftmals teurer als eine Neuanschaffung oder scheitert gar von vornherein an fehlenden Ersatzteilen. Das soll sich nun ändern.



Das Problem kennt wohl jeder: Die Waschmaschine geht genau dann kaputt, wenn man nach dem Urlaub die Wäscheberge bewältigen muss. Der Kühlschrank segnet im Hochsommer das Zeitliche. Beides sind unverzichtbare Geräte in jedem Haushalt – umso wichtiger ist ihre Funktionsfähigkeit. Doch wer heutzutage ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen möchte, stößt oftmals an seine Grenzen: Sofern überhaupt Ersatzteile zu bekommen sind, kosten diese oftmals so viel, dass ein Neukauf des kompletten Geräts um ein Vielfaches günstiger ist. Dabei würden laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage 77 Prozent der EU-Bürger lieber reparieren statt neukaufen.

Reparaturen sollen attraktiver werden


Das wäre auch der Europäischen Union lieber – um Ressourcen zu schonen und das Ziel des „European Green Deal“ – Klimaneutralität der EU bis 2050 – zu erreichen, will sie Reparaturen stärker fördern und attraktiver machen. Bereits seit knapp zwei Jahren gibt es die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Diese muss allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden – und genau das soll jetzt passieren. Der Bundestag hat am 20. Mai den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beraten.

Das ist geplant


Das neue Gesetz soll dafür sorgen, die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen. Dazu sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Unter anderem soll es eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate geben, wenn ein Gerät repariert wird. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. Hersteller sollen also künftig zur Reparatur verpflichtet werden – haben sie ihren Sitz außerhalb der EU, geht die Pflicht auf den Importeur über. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Reparatur tatsächlich möglich ist. Hersteller dürfen zudem keine Vertragsklauseln, Software oder Hardware einsetzen, die Reparaturen behindern.

Gesetz gilt nicht für alle Geräte


Das neue Gesetz umfasst verschiedene Warengruppen – unter anderem Waschmaschinen und Trockner, Kühlgeräte, Staubsauger und Smartphones. Es gilt jedoch nur für Produktkategorien, für die es eigene Ökodesign-Verordnungen gibt. Für viele Alltagsgeräte – etwa Kaffeemaschinen, Toaster oder Kopfhörer – gibt es hingegen keine Vorgaben. Wie lange die Reparaturpflicht genau dauern wird, ist noch offen. Je nach Produktgruppe wird man von fünf bis zehn Jahren ausgehen können, wie es auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland heißt. Zahlen müssen die Reparaturkosten die Verbraucher – sie dürfen jedoch nicht unangemessen hoch sein. Die Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, müssen die Richtlinie bis 31. Juli 2026 in nationales Recht überführen.

Das ist außerdem geplant


Zusätzlich soll es eine europäische Online-Plattform geben, auf der Werkstätten und Reparaturcafés aufgelistet werden. Außerdem wird ein europaweit einheitliches Formular eingeführt, das Betroffene über den Preis und die Bedingungen der Reparatur informiert und den Wettbewerb fördern soll. Dem Reparateur steht es frei, das Formular vor der Reparatur auszuhändigen.