Rechtschreibrat zur Gendersprache: Sternchen wird zum Sonderzeichen

Gendersternchen "gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie".

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Eupen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag in Eupen eine Ergänzung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung beschlossen, die nach öffentlicher Anhörung den staatlichen Stellen zur Zustimmung vorgelegt werden wird. Zukünftig soll es den Bereich "Sonderzeichen" geben. Dies teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung in einer Pressemitteilung mit.



Als Sonderzeichen gelten typografische Zeichen wie etwa das Paragrafenzeichen (§), das Prozentzeichen (%) oder das kaufmännische Und (&). Diese gehören nicht zu den Satz- oder Wortzeichen und daher auch nicht zur Interpunktion im engeren Sinne. Sie sind durch einen eindeutigen formalen Status, etwa eine vordefinierte Stellung im Satz, in einer Auflistung unter amderem gekennzeichnet (so beispielsweise §) vor der Paragrafenziffer (§ 2 BGB)).

Regeln für Sonderzeichen


Typografische Regeln haben zum Teil den Status von Konventionen, zum Teil sind sie als DIN- oder anderweitige Normen durch das Deutsche Institut für Normung (DIN), die ÖNORMEN oder die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) festgelegt. Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) – allerdings ohne ein folgendes Leerzeichen (Bürger:innen) – oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet.

"Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie", so der Rat. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln: die Schüler:innen, die Kolleg*innen. Sie gehen damit über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus. Die Besonderheit der Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer geschlechterübergreifenden Bedeutung liegt darin, dass sie auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern unmittelbar einwirken. Diese Eigenschaft teilen sie mit einigen Satz- beziehungsweise Wortzeichen (wortinterne Klammern, Apostroph, Bindestrich, Anführungszeichen), deren wortinterne Verwendung im Amtlichen Regelwerk beschrieben wird.

Genderzeichen machen noch Probleme


Bei den Sonderzeichen mit Geschlechterbezug soll jedoch eine metasprachliche Bedeutung transportiert werden. Ihre Setzung könne in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, beispielsweise in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in).

Die Entwicklung des Gesamtbereichs sei noch nicht abgeschlossen und werde vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet.


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