Bundesratsinitiative: Rechtsreferendariat in Teilzeit


Niedersachsen und Brandenburg starten Bundesratsinitiative. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Niedersachsen und Brandenburg starten Bundesratsinitiative. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Region. Die Länder Niedersachsen und Brandenburg werden sich im Rahmen einer gemeinsamen Bundesratsinitiative für eine Öffnung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) einsetzen, um angehenden Juristinnen und Juristen ein Teilzeitreferendariat zu ermöglichen. Die Vorlage von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Niedersachsen) und Justiz-, Europa- und Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Brandenburg) mit einer entsprechenden Länderöffnungsklausel haben die Landeskabinette von Niedersachsen und Brandenburg am (heutigen) Dienstag beschlossen.

Niewisch-Lennartz und Ludwig erklärten nach der Entscheidung: „Referendarinnen und Referendare, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, können künftig ihr Referendariat über einen längeren Zeitraum absolvieren und ihre Ausbildungszeit damit flexibler einteilen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung. Die Doppelbelastung durch Ausbildung und Familienarbeit wird reduziert und die Betreuung von minderjährigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen muss für Absolventinnen und -absolventen des juristischen Studiums und der ersten Prüfung kein Verzögerungs- oder Hinderungsgrund mehr für die Aufnahme des Referendariats sein. Angesichts des demographischen Wandels erhoffen wir uns davon nicht zuletzt die Sicherung qualifizierten Nachwuchses.“

Die geplanten Änderungen des Deutschen Richtergesetzes führen selbst das Teilzeitreferendariat noch nicht ein, sondern schaffen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür. Die Länder können dann entscheiden, ob und welche Teilzeitmodelle sie anbieten wollen.


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