Reform der Notfallversorgung: Rettungshubschrauber in Gefahr?

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform der Notfallversorgung. Doch diese könnte für die Luftrettung eine Vergütung bedeuten, die an den realen Kosten vorbeigeht.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

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Region. Nahezu täglich geraten Menschen in lebensbedrohliche Situationen und immer wieder kommt für den Transport der Verletzten in die Krankenhäuser auch ein Rettungshubschrauber zum Einsatz. Wenn jede Minute zählt, ist dieser oft die einzige Möglichkeit, um Erkrankte und Verletzte rechtzeitig stationär versorgen zu können. In unserer Region sorgt der in Wolfenbüttel stationierte ADAC-Rettunghubschrauber Christoph 30 für zeitnahe Hilfe. Doch die geplante Reform der Notfallversorgung der Bundesregierung könnte seine Finanzierung gefährden.



Bereits im September hatte der ADAC in einer Pressemitteilung vor den möglichen Folgen der Reform für seine Luftrettung gewarnt. Zwar trage man zentrale Elemente des Gesetzentwurfs, wie eine bessere Patientensteuerung, die stärkere Vernetzung der Akteure und die Verankerung der medizinischen Notfallrettung im SGB V zur Reform der Notfallversorgung mit, doch es dürfe nicht übersehen werden, dass die Bedeutung der Luftrettung durch die Krankenhausreform weiter steigen werde. Längere Transportwege und die Konzentration medizinischer Leistungen auf spezialisierte Standorte werden nach Ansicht des Automobilclubs insbesondere in ländlichen Regionen den Bedarf an schneller und hochqualifizierter Luftrettung erhöhen.

ADAC sieht Finanzierung kritisch


Besonders kritisch sieht die ADAC Luftrettung vor diesem Hintergrund die geplante Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnsumme – sie bilde die tatsächliche Kostenentwicklung der Luftrettung nicht ab. Gleichzeitig würden die Kosten unter anderem durch Tarife, Energiepreise, technische und luftfahrtrechtliche Vorgaben sowie Investitionen in Luftfahrzeuge, Medizintechnik und Infrastruktur steigen.

Anders als bei vielen anderen Leistungen müssten Personal, Luftfahrzeuge, Technik und Stationen unabhängig von der Zahl der Einsätze jederzeit einsatzbereit sein. Die Luftrettung sei damit eine dauerhaft vorzuhaltende Infrastruktur mit hohen Fixkosten und besonderen Anforderungen an Sicherheit und Patientenschutz. Die ADAC Luftrettung fordert deshalb eine gesetzliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V, die eine auskömmliche und kostendeckende Finanzierung ermöglicht. Nur so lasse sich die Leistungsfähigkeit der Luftrettung langfristig sichern – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Besonderheiten der Luftrettung müssen berücksichtigt werden


Damit die Reform ihr Ziel erreiche, müssten die besonderen Leistungen und Kosten der Luftrettung im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt werden. Dazu gehören laut ADAC die medizinische Versorgung und der Transport durch hochqualifizierte Einsatzteams, spezialisierte Einsätze etwa für Organ-, Blut- und Medikamententransporte, die ständige Vorhaltung von Luftfahrzeugen und Personal sowie Einsätze, die ohne Patientenkontakt enden. Darüber hinaus leiste die Luftrettung einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz und zur Krisenvorsorge, etwa bei Großschadenslagen und Naturkatastrophen. Auch diese Aufgaben müssten bei der künftigen Ausgestaltung der Notfallversorgung angemessen berücksichtigt werden. Zusätzlich fordert der Automobilclub mehr Mitsprache im Fachgremium.

Bedroht Reform die Luftrettung der Region?


Von der Reform der Luftrettung ist naturgemäß auch der Rettungshubschrauber Christoph 30 betroffen, der in Wolfenbüttel stationiert ist und zahlreiche Einsätze in der Region fliegt. Doch ist der Standort durch die Reform in Gefahr? Dr. Christos Pantazis, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 50/Braunschweig äußert sich auf Anfrage unserer Redaktion so zu dieser Frage: "Die Luftrettung sei ein unverzichtbarer Bestandteil einer leistungsfähigen Notfallversorgung, weshalb er die Hinweise der Luftrettungsorganisationen auf mögliche finanzielle Auswirkungen der neuen Regelungen nehme ich deshalb sehr ernst nehme. Eine konkrete Gefährdung des Standorts von Christoph 30 in Wolfenbüttel lasse sich aus der Neuregelung seiner Einschätzung nach derzeit jedoch nicht ableiten. Im parlamentarischen Verfahren müsse man genau darauf achten, dass die Finanzierung den tatsächlichen Anforderungen des Rettungsdienstes gerecht werde und auch die besonderen Strukturen der Luftrettung angemessen berücksichtigt würden. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Notfallversorgung müsse auch künftig gewährleistet bleiben.

Eine Anfrage an den ADAC zum Standort Wolfenbüttel blieb bisher unbeantwortet.