Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule hat seine Arbeit aufgenommen

Ziel sei es daran mitzuwirken, allen Schülern einen gleichberechtigten Zugang zur Inklusiven Schule zu ermöglichen.

Heike Fricke (Sachbearbeiterin RZI Salzgitter), Torsten Glaser (Behörden- leiter RLSB Braunschweig), Martina Stenger-Schirofski (Leiterin RZI Salzgitter), Dr. Dirk Härdrich (Dezer- nent für Bildung, Soziales und Integration der Stadt Salzgitter), Frank Klingebiel (Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter), Heidrun Lepke-Klaus (kommissarische Leiterin des Fachbereichs Inklusive Bildung im RLSB Braunschweig)
Heike Fricke (Sachbearbeiterin RZI Salzgitter), Torsten Glaser (Behörden- leiter RLSB Braunschweig), Martina Stenger-Schirofski (Leiterin RZI Salzgitter), Dr. Dirk Härdrich (Dezer- nent für Bildung, Soziales und Integration der Stadt Salzgitter), Frank Klingebiel (Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter), Heidrun Lepke-Klaus (kommissarische Leiterin des Fachbereichs Inklusive Bildung im RLSB Braunschweig) | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Für alle Fragen rund um die inklusive Schule gibt es eine neue Anlaufstelle in Salzgitter. In den Räumen des Katasteramtes leitet Martina Stenger-Schirofski seit etwa einem Jahr das RZI Salzgitter und unterstützt Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger bei der Umsetzung der Inklusion. Neben der ortsnahen Beratung ist es auch ihre Aufgabe, Entscheidungen zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen vorzubereiten.


Die gebürtige Salzgitteranerin bringt viel Erfahrung in der Beratung von Schulen mit. Während ihrer Tätigkeit als Förderschullehrerin hat sie Schulen im Landkreis Peine bei der Umsetzung der Inklusion unterstützt. Anschließend war sie sechs Jahre lang als Schulentwicklungsberaterin der Niedersächsischen Landesschulbehörde tätig, unter anderem für Schulen in der Stadt Salzgitter. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Schulentwicklungsteam für Schule Plus in Salzgitter.

Gleiche Möglichkeiten für alle Kinder


Das RZI ist Teil des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig. Für deren Behördenleiter Torsten Glaser sind die RZI ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der gemeinsamen Beschulung aller Kinder und Jugendlichen in allgemeinen Schulen. „Mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum inklusive Schule wird auch in der Region Salzgitter eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung geschaffen. Die ortsnahe Beratung steht insbesondere Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, Lehrkräften und ebenso dem Schulträger zur Verfügung und dient der Weiterentwicklung der Inklusion hier in Salzgitter. Ziel ist, es daran mitzuwirken, allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zur Inklusiven Schule zu ermöglichen und sie optimal zu fördern“, sagte Torsten Glaser bei der Vorstellung des neuen RZI und seiner Leiterin am Vormittag. Zum 1. August 2017 waren die ersten 11 RZI landesweit an den Start gegangen. 28 weitere folgten sukzessive in den Folgejahren, davon neun im Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel sieht das RZI als eine große Bereicherung für seine Stadt: „Die Umsetzung der Inklusiven Bildung ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem RZI in Salzgitter stellt das Land Niedersachsen ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung, das die Schulen bei der Umsetzung der an eine inklu- sive Schule gestellten Ansprüche berät, begleitet und zur Seite steht. Damit ist das RZI eine zentrale Anlaufstelle für die Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Stadt Salzgitter als Schulträgerin.“

Hintergrund:


Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule sind Teil der Fachbereiche "Inklusive Bildung" in den Dezernaten 2 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Derzeit sind die folgenden Aufgaben auf die RZI übertragen:
• Beratung von Schulen und Studienseminaren, schulischem Personal, Erziehungsberechtigten, Schü- lerinnen und Schülern, Schulträgern in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung
• Vorbereitung von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen (Versetzungen, Abordnungen) in Zusammenarbeit mit den Schulen
• Durchführung von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen mit Schulleiterinnen und Schulleitern und sonderpädagogischem Personal
• Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben
• Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung über den Bedarf einer Schülerin/ eines Schülers an sonderpädagogischer Unterstützung
• Entscheidungen zum Personaleinsatz im Mobilen Dienst


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