10.03.2017
Berlin. Zum 1. Januar 2018 wird der Schwellenwert für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 800 Euro angehoben. Damit können geringwertige Güter wie Smartphones, Tablets oder Kleinmöbel schneller abgeschrieben werden. Hierzu eine Stellungnahme von Dr. Carola Reimann.
„Die Anhebung des Schwellenwerts entlastet insbesondere Handwerksbetriebe, kleine Mittelständler und Selbständige. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung“, freut sich die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann.
Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld.
Der ursprüngliche Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können. Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen auch Werkzeuge für den Betrieb, Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte für das Büro.
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