Hannover/Braunschweig. Verspäteter Start, verlorene Koffer und verschimmelte Betten – was bei einer Reise alles schiefgehen kann, hat ein Braunschweiger Ehepaar auf Kuba erlebt. Jetzt weigert sich der Veranstalter, entstandene Zusatzkosten und einen Teil des Reisepreises zu erstatten – obwohl alle Mängel direkt angezeigt und dokumentiert wurden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet vom Fall des Monats August.
Was ist passiert?
Verbraucher aus dem Braunschweiger Umland haben eine 14-tägige Reise nach Kuba gebucht. Schon der Start sei holprig gewesen: Durch Verzögerungen am Flughafen haben sie ihren Flug verpasst und seien auf den nächsten Tag umgebucht worden. Die Hotelübernachtung haben sie selbst gezahlt. In Havanna angekommen, sei ihr Gepäck nicht auffindbar gewesen. Durch die lange Wartezeit haben sie den gebuchten Transfer nicht nutzen können und ein Taxi zum Hotel nehmen müssen. Dort sei der Ärger weitergegangen: Klimaanlage und Toilettenspülung seien defekt, die Betten verschimmelt, der Pool aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht nutzbar und das Frühstücksbuffet voller Fliegen, Spatzen und Dreck gewesen. Da die Reiseleitung vor Ort nicht weitergeholfen habe und die Mängel nicht behoben worden seien, haben die Eheleute schließlich ein Zimmer in einem anderen Hotel gebucht. Das Gepäck sei nach sieben Tagen eingetroffen, sodass sie viel Zeit und mehrere hundert Euro haben investieren müssen, um sich auf Kuba mit dem Nötigsten zu versorgen.
Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung
„Die Verbraucher haben mehr als die Hälfte ihrer Urlaubstage aufgrund unzumutbarer Umstände verloren“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Reisepreis sei daher für acht der insgesamt 14 Urlaubstage um 100 Prozent zu mindern – rund 1.650 Euro. „Hinzu kommen die Kosten für die Hotelübernachtung am Flughafen sowie alle Ausgaben, die dem Ehepaar durch den Gepäckverlust und die notwendige Umbuchung entstanden sind“, erklärt Preuschoff. Denn: „Der Reiseveranstalter vor Ort hat die eklatanten Mängel nicht beseitigt. Kein Reisender muss es hinnehmen, in einem verschimmelten Bett zu schlafen und zwischen Fliegen und Spatzendreck zu essen“, so die Rechtsexpertin. Das sieht der Veranstalter anscheinend anders: Erst nach Einschalten der Verbraucherzentrale habe er zugesagt, einen kleinen Teil der Kosten zu erstatten. Bezüglich der Hotelmängel warte das Ehepaar jedoch noch immer auf eine Antwort. „Wir haben den Fall unserem Honorar-Rechtsanwalt übergeben und gehen fest davon aus, dass die Verbraucher zu ihrem Recht kommen werden, so Preuschoff.
Tipps der Verbraucherzentrale
Urlauber sollten Mängel noch vor Ort dem Reiseveranstalter melden und um Abhilfe bitten. Wichtig sei es zudem, alles gut zu dokumentieren und Belege zu sammeln. Nach der Rückkehr sollten Ansprüche per Einschreiben geltend gemacht werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Reisemängeln unterhttps://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/reisemaengel-aerger.
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