Braunschweig. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat als Prozessvertreterin des Landes Niedersachsen heute Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. September beim zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt. Dies teilt die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig mit.
Sie will nach Auswertung der Urteilsgründe insbesondere die vom Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung durch das Oberlandesgericht überprüfen lassen.
Zu inhaltlichen Einzelheiten des Rechtsmittels werden im Hinblick auf die sachgemäße Durchführung des schwebenden Berufungsverfahrens und mit Rücksicht auf die zu wahrenden schutzwürdigen Interessen der Parteien des Zivilrechtsstreits keine weitergehenden Auskünfte erteilt.
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