Braunschweig. „Create, connect and share respect: A better internet starts with you“ – so das Motto des diesjährigen „Safer Internet Day“, der am heutigen Dienstag stattfindet. Aus diesem Anlass gibt die Verbraucherzentrale Braunschweig Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken.
Ziel des Aktionstages ist es, für die Gefahren im Internet zu sensibilisieren und die Medienkompetenz von Eltern, Lehrern und Schülern zu steigern. Doch was kann jeder Einzelne tun? Wie sieht ein respektvoller Umgang in sozialen Netzwerken aus und welche Regeln gilt es zu beachten? Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ist es erlaubt, Chatverläufe zu kopieren und an andere Freunde weiterzuleiten?
Nein – private Nachrichten dürfen nur mit Erlaubnis des Chatpartners gepostet werden. Er kann entscheiden, ob Andere seine Äußerungen sehen sollen. Inhalte, die für ihn vielleicht unangenehm oder beschämend sind, müssen vertraulich bleiben.
Wie sieht es mit Bildern aus, die jemand geschickt bekommt. Dürfen sie geteilt werden?
Wer Bilder veröffentlicht, braucht immer die Einwilligung des Urhebers, also des Fotografen – auch wenn es sich dabei um den besten Freund handelt. Wichtig: Schon das Posten in einer geschlossenen Gruppe zählt als Veröffentlichung.
Dann also lieber Fotos selbst aufnehmen oder Selfies posten?
Grundsätzlich ja – mit selbstgemachten Fotos und Videos kann jeder machen, was er will. Sind darauf jedoch andere Personen zu sehen, wird deren Einwilligung benötigt. Und was viele nicht wissen: Tattoos zählen als fremde Kunstwerke, obwohl sie auf dem eigenen Körper sind. Der Tätowierer sollte also vorab gefragt werden, ob eine Veröffentlichung in Ordnung ist. Kompliziert kann es auch im Ausland werden. Hier ist es mitunter verboten, frei zugängliche Gebäude oder Kunstwerke zu fotografieren.
Immer wieder heißt es, Facebook gebe Bilder aus der Nutzer-Chronik an Werbeagenturen weiter. Ist das richtig – und erlaubt?
Facebook regelt die Nutzungsrechte der Bilder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier ist leider voreingestellt, dass Nutzer die Weitergabe ihrer Bilder zu Werbezwecken erlauben. Sie können dies jedoch ändern und in den Einstellungen für die Privatsphäre und Apps des Facebook-Accounts die Weitergabe hochgeladener Bilder untersagen – ein Beispiel, weshalb Nutzungsbedingungen immer gelesen und Voreinstellungen überprüft werden sollten!
Mobbing in sozialen Netzwerken ist immer wieder ein Problem. Was können Betroffene dagegen tun?
Niemand muss es hinnehmen, beleidigt oder bedroht zu werden! Auch wenn sich Betroffene schämen, sollten sie sich Hilfe holen und gegebenenfalls die Polizei einschalten. Sie kann auch anonyme Täter im Netz aufspüren. Kinder oder Jugendliche sollten sich unbedingt einem Erwachsenen anvertrauen. Denn: Beleidigungen, Drohungen oder das Posten von entwürdigenden Bildern sind strafbar. Facebook & Co. müssen entsprechende Posts innerhalb von 24 Stunden nach Meldung löschen.
Was wäre für ein „besseres Internet“ wünschenswert – seitens der Anbieter und seitens der Nutzer?
Anbieter sollten die Voreinstellungen so ändern, dass sie die Rechte der Nutzer schützen. Bisher zeigt sich meist ein umgekehrtes Bild: Die Werbezustimmung ist per Häkchen voreingestellt, Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre hingegen müssen erst aktiv ausgewählt werden. Außerdem sollten Anbieter auf Einstellungsmöglichkeiten und ihre Folgen transparent hinweisen, anstatt sie im Kleingedruckten zu verstecken.
Auf Nutzerseite wäre ein bewussterer Umgang mit sozialen Netzwerken wünschenswert. Hier sind insbesondere die Eltern gefragt. Sie müssen sich damit auseinandersetzen, welche Apps genutzt werden und in welchen Netzwerken ihre Kinder unterwegs sind. Jedes Nutzungsrecht und die Einstellungen sind sowohl am Gerät als auch innerhalb jeder App zu überprüfen. Wichtig ist außerdem, mit den Kindern gemeinsam zu diskutieren, welche Regeln und Grenzen einzuhalten sind – etwa wo eine Beleidigung anfängt oder welche Inhalte geteilt werden dürfen. Dabei kann die Frage helfen: Würde ich den Inhalt auch an die Schulpinnwand heften? Falls ja, spricht in der Regel nichts gegen eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken.
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