Abräumung abgelaufener Grabstellen: Diese Jahrgänge sind betroffen

Die vorgesehenen Gräber werden zum Teil durch Hinweisschilder markiert.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Gemäß der Friedhofssatzung hat der Städtische Regiebetrieb (SRB) die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern und Kindergräbern sowie der Urnenreihengräber bekanntgegeben



Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber werden zum Teil durch Hinweisschilder markiert. Betroffen sind Erdreihengräber des Jahrgangs 1992 und Kindergräber sowie Urnenreihengräber des Jahrgangs 2002.

Mögliche Verlängerungen


Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind.
Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des SRBs gern zur Verfügung. Dies teilte die Stadt mit.