Antrag auf Rücknahme von Schacht-Konrad-Genehmigung abgelehnt

Das Niedersächsische Umweltministerium sieht juristisch keine Handhabe. Gleichzeitig würden derzeit aber die sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers nach jetzigem Stand von Wissenschaft und Technik überprüft.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Der Widerspruch zum Antrag auf Widerruf und Rücknahme der Genehmigung von Schacht Konrad wurde nach intensiver juristischer Prüfung nun endgültig abgelehnt. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in einer Pressemitteilung mit.



Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Schacht Konrad wurde nach jahrelangem Verfahren 2002 genehmigt, alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos.

"Endgültig abgelehnt"


Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme und Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zu Schacht Konrad sowie einen Baustopp gestellt. Das Ergebnis einer ersten Prüfung hatte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern im Dezember 2023 in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge wurden damals nach umfangreicher Prüfung aus rechtlichen Gründen vorläufig und am heutigen Freitag endgültig abgelehnt.

„An meiner kritischen Haltung und der der rot-grünen Landesregierung zu einem Endlager Schacht Konrad ohne bundesweiten Standortvergleich und fehlender Rückholbarkeit ändert das nichts. Die Prüfung des Antrags der Umweltverbände war aber keine politische, sondern eine rechtliche Frage, ob es 22 Jahre später ausreichende Gründe gibt, die damalige Genehmigung zu widerrufen oder zurückzunehmen.“ Das Umweltministerium hat die ausführliche Stellungnahme der Umweltverbände intensiv juristisch und inhaltlich geprüft – und es gibt jetzt das Ergebnis der rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs. Dagegen können die Umweltverbände nun Rechtsmittel einlegen.

Kein abweichendes Ergebnis


Die Würdigung der in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte führte zu keinem abweichenden Ergebnis im Vergleich zu Dezember. Die Anträge (im Einzelnen die Rücknahme beziehungsweise der Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen) wurden als unzulässig beziehungsweise unbegründet bewertet. In der Begründung der Entscheidung werden sowohl die juristischen als auch die fachlichen Aspekte auf mehr als 120 Seiten ausführlich dargelegt.

„Hierbei konnten nur Aspekte geprüft werden, die nachträglich nach der Genehmigung 2002 neu eingetreten oder neu hinzugekommen sind. Ein Blankocheck für die Sicherheit ist es nicht – und auch nicht dazu, ob Schacht Konrad heute noch genehmigungsfähig wäre. Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung endgültig abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so Meyer.

"Sicherheitsrabatt darf es nicht geben"


Auf Forderung des niedersächsischen Umweltministeriums läuft daher die sogenannte „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad“ (ÜSIKO) nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik. „Dabei wird wissenschaftlich geprüft, ob es neue Erkenntnisse gibt, die für ein Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle zu Änderungen führen. Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren durchzuführen“, so der Minister. „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben.“

Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie zum Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt. „Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Meyer.

Klage ist möglich


Den Antragstellern steht als Rechtsweg die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg offen. Die Frist zur Einreichung einer Klage beträgt einen Monat.


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