Salzgitter. Ein Bordellbetreiberehepaar, das sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, zwischen Januar 2009 und Dezember 2011 Steuern in Höhe von 281.947 Euro hinterzogen zu haben, wurde nun zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dies bestätigte Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin des Landgerichts Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer sei aufgrund einer Hauptverhandlung getroffen worden, die an fünf Tagen stattgefunden und sich mit insgesamt fünf Straftaten befasst habe. Zum Urteil sagte Block-Cavallaro: "Die Kammer hat gegen beide Angeklagte (gesamtschuldnerisch) die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 281.947 angeordnet. Dies bedeutet - sofern das Urteil rechtskräftig wird -, dass dem Staat ein Zahlungsanspruch gegen die Angeklagten in dieser Höhe zusteht, diese den Betrag also grundsätzlich zurückzahlen müssen." Die Frau sei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, der Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Vollstreckung beider Strafen sei zur Bewährung ausgesetzt.
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