Salzgitter. Es hört sich an wie ein Possenspiel: Wegen eines Briefumschlages, der mit Luftpolsterfolie ausgestattet war, hat die Stadt Salzgitter einem Bürger ein Verwarngeld von fünf Euro auferlegt. Der beschwert sich, dass die Stadt seinen Müll durchsucht habe und offenbar gezielt ihn verwarne. Die Stadt Salzgitter verteidigt ihr Vorgehen: In der Nachbarschaft sei wiederholt falsch entsorgter Müll festgestellt worden. Deshalb habe man den Müll kontrolliert. regionalHeute.de hat nachgeforscht.
Fünf Euro Verwarngeld soll er zahlen, beschwert sich der Salzgitteraner Bürger, der anonym bleiben möchte. Stein des Anstoßes sei ein mit Luftpolsterfolie ausgestatteter Umschlag gewesen. Den habe der Mann über seinen Papiermüll entsorgt. Nachdem er den an die vorgesehene Wertstoffinsel gebracht hatte, habe er sich eigentlich keine weiteren Gedanken gemacht habe. Bis die Verwarnung in seinem Briefkasten gelandet sei. Nun fühlt er sich von der Stadt verfolgt. Für fünf Euro seinen Müll zu durchwühlen, das hält er für unverhältnismäßig.
Die Stadt Salzgitter dagegen verteidigt ihr Vorgehen. Nein, es sei nicht üblich in den Müll der Bürger zu schauen, bekräftigt die Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de. In diesem Fall jedoch habe man eine Ausnahme gemacht: In dieser Nachbarschaft sei schon mehrmals aufgefallen, dass Müll falsch einsortiert werde. Die Trennung bestünde nicht ohne Grund: Verunreinigungen in den Chargen führten dazu, dass der Müll nicht mehr von Recyclern abgenommen werden. Das stünde dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft im Weg.
Ist ein Umschlag fünf Euro Verwarngeld wert?
Gegenüber regionalHeute.de verteidigt die Stadt Salzgitter auch ihr Verwarngeld. Eine Bagatellgrenze, wo Bußen ausgesetzt würden, wenn ihr Wert den Aufwand nicht rechtfertige, gäbe es grundsätzlich nicht. Ein Verstoß sei ein Verstoß, auch wenn im Einzelfall über dessen Sanktionierung entschieden würde. In diesem Fall habe man sich dafür entschieden, weil der Fall nicht der Erste dieser Art in diesem Gebiet sei. Zumal, so die Stadt, ein Umschlag mit Luftpolsterfolie nunmal nicht in den Papiermüll gehöre. Der sei nämlich Restmüll. Entsprechend müsse er einsortiert werden.
In Fällen wie beim umstrittenen Umschlag, würde die Adresse anhand der Daten auf dem Umschlag nachverfolgt. Auch wenn der Bürger bestreite, den Müll selbst weggeworfen zu haben, bestehe die Stadt auf dieser Regelung. Zudem sei es üblich die Daten bekannter Wiederholungstäter zu speichern. Die würden dann herangezogen, wenn ein Verwarngeld fällig werde.
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