Coronavirus: Stadt informiert über NBank-Soforthilfe in der Krise

Besonders das Programm der Soforthilfe in der Corona-Krise ist wichtig für Unternehmen, die jetzt Hilfe brauchen. Zu beantragen bei der NBank.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Das Coronavirus und dessen Auswirkungen in Deutschland wirft viele, teils existenzielle Fragen bei Unternehmen auf, die Verantwortung für ihre Geschäfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Oberbürgermeister Frank Klingebiel erläutert die verschiedenen Wirtschaftshilfen der Stadt Salzgitter für krisengeschüttelte Unternehmen und Selbstständige in einer Pressemitteilung.


„Jetzt ist es wichtig, Unternehmen, die unverschuldet durch die Corona Pandemie in eine finanzielle Notlage, zum Teil sogar in existenzielle Schieflage, geraten sind, unverzüglich und pragmatisch Perspektiven zu geben und zu unterstützen. Viele Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige in Salzgitter sind im Handel, in der Gastronomie oder in der Dienstleistung tätig. Damit diese auch nach der Corona-Krise noch konkurrenzfähig sind, muss jetzt schnell und unkompliziert gehandelt werden", so Klingebiel.

"Niedersachsen-Soforthilfe Corona" beantragen


Zahlreiche Unternehmen haben in der vergangenen Woche das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt. Auch andere Kosten müssen gedeckt werden. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) unterstützt daher Unternehmen und Selbständige, einen Überblick zu angebotenen finanziellen Hilfen zu bekommen.

Land und Bund haben dafür umfangreiche Hilfspakete aufgelegt. Der niedersächsische Landtag hat am Mittwoch, 25. März, einem 4,4 Milliarden schweren Hilfsprogramm für die Wirtschaft zugestimmt.

Erster Teil davon ist das Zuschussprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“. Es richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige freier Berufe wie beispielsweise auch Künstler und Kulturschaffende, die sich durch die Corona-Krise in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage beziehungsweise in Liquiditätsengpässen befinden. Die Gewährung der Soforthilfe erfolgt durch die NBank. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigungszahl (bis fünf Beschäftigte 3.000 Euro, bis zehn Beschäftigte 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte 20.000 Euro).

Diese Mittel können ab sofort über das Internetportal der NBank beantragt werden. Ziel ist eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von 72 Stunden, sodass die Soforthilfen schnellstmöglich zur Verfügung stehen.

Entlastung bei Steuerzahlungen für Unternehmen


Die Stadt Salzgitter hat auf Grundlage der freiwilligen Handlungshinweise der Bundesregierung ein kommunales Steuerhilfspaket geschnürt, um die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen.

Auf Antrag werden Stundungen ohne Berechnung von Stundungszinsen bis zum 31. Dezember genehmigt, soweit der Steuerpflichtige die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seine wirtschaftliche Situation und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeit darstellt.

Ebenfalls werden auf Antrag Vorauszahlungen ohne Belege angepasst, soweit die Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und die Stadt berechtigt ist, die Vorauszahlungen anzupassen.

Stellt der Steuerpflichtige das Ausmaß seiner im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden wirtschaftlichen Schwierigkeit dar, können Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag bis zum 31. Dezember aufgeschoben werden. Säumniszuschläge werden in diesen Fällen für den Zeitraum 13. März bis 31. Dezember nicht berechnet. Fragen zu Steuererleichterungen beantwortet gern Fachdienstleiter Uwe Friemel (per E-Mail an uwe.friemel@stadt.salzgitter.de oder telefonisch unter 05341/839 3353).

Mit Liquiditätskrediten fördern


Eine weitere Hilfe des Landes Niedersachsen gewährt das Programm Niedersachsen-Liquiditätskredit. Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Vorgesehen sind diese Mittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es handelt sich um einen Kredit in einer Höhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro, der zwei Jahre zins- und tilgungsfrei ist und eine Laufzeit von 10 Jahren hat. Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten zwei Jahre der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Besonders an beiden Zuschuss- und Liquiditätskreditprogrammen des Landes Niedersachsen ist, dass die Hausbank nicht eingebunden werden muss und die NBank eine schnelle Bearbeitung zusagt.

Förderung von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen


Zusätzlich hat das Bundeskabinett Fördermittel freigegeben und damit das Angebot der Landesregierung erweitert. In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm "Niedersachsen-Soforthilfe Corona" nicht ausgereicht haben. Das heißt, zunächst sollte in jedem Fall erst die Landeshilfe beantragt werden. Auch dieser Zuschuss wird nach Beschäftigtenzahl gestaffelt sein. Vorgesehen ist eine Förderung von 9.000 Euro bis fünf Beschäftigte und 15.000 Euro bis zehn Beschäftigte.

Klingebiel:„Unsere städtische Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft bietet den salzgitteraner Unternehmen hierbei pragmatische Hilfe sowohl bei der Sondierung als auch bei der Antragstellung der neuen, umfangreichen Landes- und Bundeshilfen zur Bewältigung der Corona Pandemie an. Wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner der WIS:

Für Unternehmen, Selbständige, Solo- und Kleinstunternehmer

Nathalie Hauer, nathalie.hauer@wis-salzgitter.de, Tel.: 05341/9009915
Juliane Stockhammer, juliane.stockhammer@wis-salzgitter.de, Tel.: 05341/9009920

für den Einzelhandel

Anna Jantos, anna.jantos@wis-salzgitter.de, Tel.: 05341/9009935

für Tourismus und Gastronomie

Nicole Lüdicke, nicole.luedicke@wis-salzgitter.de, Tel.: 05341/9009950

Eine stets aktuelle Übersicht der finanziellen Hilfen bietet die WIS auch unter diesem Link.


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