Salzgitter. Das Schicksal eines Mammutbaumes im Rosengarten in Salzgitter-Bad beschäftigte regionalHeute.de mehrfach. Im Oktober 2024 hatte Ortsbürgermeister Andreas Triebe vor dem Eintritt von Salzwasser in den Rosengarten gewarnt und explizit auf die Gefährdung des seltenen Chinesischen Rotholzes hingewiesen. Doch ein Jahr später mussten wir über den Tod des Baumes und eine anonyme Anzeige gegen die Stadt Salzgitter berichten. Nun gibt es neue Erkenntnisse.
Fakt ist, dass der Baum inzwischen gefällt ist und die Reste entsorgt wurden. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte hierzu eine Anfrage gestellt, die auch kürzlich beantwortet wurde. Doch, dass der Mammutbaum einzig und allein durch den Eintrag großer Mengen sulfatreichen und chloridbelasteten Wassers abgestorben ist - so wie in der Anfrage intendiert -, ist gar nicht so sicher.
Kosten übernimmt die Wohnbau
Die Kosten für die Fällung des Baumes, das Fräsen des Wurzelstocks und die Entsorgung des Holzes und des Fräsgutes betragen etwas mehr als 1.600 Euro brutto. Die Kosten würden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die Wohnungsbaugesellschaft Salzgitter mbH übernommen, teilt die Stadt mit. Das Salzwasser war seinerzeit aus einer zu einem Projekt der Wohnbau gehörenden Baugrube am Klesmerplatz in den Rosengarten gepumpt worden.
Doch offenbar war dies nicht der alleinige Grund für das Aus des Rotholzes. "Laut Gutachten haben eine Kombination der Faktoren hoher Salzgehalt, unausgewogene Nährstoffversorgung und extreme Wetterbedingungen zum Absterben des Baumes geführt", heißt es in der Antwort der Verwaltung. Und auch die Antwort der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt hat, lässt Zweifel aufkommen.
Belastung schon vorher da
Bereits vor Beginn der Baumaßnahmen seien entsprechende Testungen vorgenommen worden, die ergeben hätten, dass eine Infiltration in den Rosengarten grundsätzlich nach Wasserhaushaltsgesetz genehmigungsfähig sei. Grund hierfür sei gewesen, dass die Belastung mit Chlorid und Sulfat des Grundwassers im Bereich der Baugrube und die Belastung im Bereich des Rosengartens bereits vorher ähnlich groß gewesen seien, so Oberstaatsanwalt Christian Wolters auf Anfrage von regionalHeute.de. Eine tatsächliche Verunreinigung des Bodens nach Strafgesetzbuch in Folge der Infiltration, könne derzeit nicht angenommen werden.
Selbst wenn eine solche Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands durch die Infiltration vorliegen würde, musste dies durch den Bauherrn oder sonstige für das Bauvorhaben verantwortliche Personen nicht erkannt werden. Eine Sorgfaltspflichtverletzung könne aus denselben Gründen nicht angenommen werden. Ein Fahrlässigkeitsvorwurf könne nicht geführt werden, so Wolters zur Einstellung des Verfahrens.
Ersatz soll kommen
Doch eine weitere Frage beschäftigte die Grünen im Stadtrat: Was ist mit einem möglichen Ersatz in offenbar schwierigen Verhältnissen? Die Ersatzpflanzung sei im betroffenen Bereich vorgesehen, erklärt die Verwaltung. Dazu werde auf 16 Quadratmetern der Boden 1 Meter tief gegen Baumsubstrat ausgetauscht. Als Ersatz werde, wie vom Gutachten vorgeschlagen, ein Feldahorn gepflanzt. Es handele sich dabei um ein heimisches, standortgerechtes sowie bodensalzverträgliches Gehölz. Zusätzlich zeichne sich dieser Baum dadurch aus, dass er nach der Gartenamtsleiterliste als Klimabaum gekennzeichnet sei. Das Gehölz sei wärmeliebend, vertrage große Trockenheit und habe ein flach angelegtes Wurzelsystem.
Aufgrund des hohen Salzgehaltes sollte eine Neupflanzung laut Empfehlung des Gutachters erst nach ein bis zwei Jahren bei ausreichenden Niederschlägen vorher oder großflächiger Bewässerung erfolgen. Nach einer erneuten Bodenuntersuchung solle dann entschieden werden, welche weiteren Maßnahmen durchzuführen sind. Durch den geplanten Bodenaustausch gegen ein Substrat würden optimierte Nährstoff- und Salzgehalte erreicht.


