Datenübermittlung aus dem Melderegister - So kann Widerspruch eingelegt werden

Zu besonderen Anlässen darf die Meldebehörde Daten aus dem Melderegister übermitteln. Wer das nicht möchte kann jetzt Widerspruch einlegen.

Symbolfoto: Julia Seidel
Symbolfoto: Julia Seidel | Foto: Julia Seidel

Salzgitter. Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Daten aus dem Melderegister übermitteln, teilt der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter mit.


Möglich seien Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Dies gelte nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehöre. Außerdem sind Datenübermittlungen an Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger in Bezug auf Alters- und Ehejubiläen möglich. Ebenso können Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen zum Zwecke von Ehrungen an die Stadt übermittelt werden. Hinzukomme, dass Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen aus Anlass des 65-, 70- und 80-jährigen Jubiläums sowie 100. Geburtstage an das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden könnten. Ebenso könne die Übermittlung an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene stattfinden sowie an Adressbuchverlage.

So gelingt der Widerspruch


Einwohner, die mit der vorgenannten Datenübermittlung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich Widerspruch in den Bürgercentern einzulegen. Für den Widerspruch könne auch das dafür vorgesehene Online-Formular auf www.salzgitter.de genutzt werden. Wer bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Salzgitter abgegeben hat, brauche diese nicht zu erneuern, könne allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der eingelegten Widersprüche zu den genannten Datenübermittlungen vornehmen.