Salzgitter. Die Stadt Salzgitter hat heute die Fristen für den Führerscheinumtausch bekannt gegeben, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Betroffen seien zunächst die Fahrer der Generationen von 1953 bis 1958, die noch den alten "Lappen" oder einen anderen veralteten Führerschein besitzen.
Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umgestellt sein. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschehe nun stufenweise, beginnend mit der besagten Frist. Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter in der Neißestraße, so die Stadt. Buchbar sei dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.
Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden:
· gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
· aktuelles biometrisches Lichtbild
· der aktuelle Führerschein
· eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro (Kartenzahlung sei im Autoservicepark möglich)
Falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde, müsse eine Abschrift der Führerscheinkarteikarte, vor der Antragstellung, bei der ausstellenden Behörde angefordert und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter geschickt werden lassen. Im Autoservicepark sei zudem ein Antrag auszufüllen. Dieser könne auch schon vorab auf folgender Internetseite abgerufen werden.
Neue Führerscheine sollen fälschungssicherer sein
Hintergrund dieses Umtauschs sei die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine, welche am 19. März 2019 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz müssen alle grauen beziehungsweise rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Bei den Papierführerscheinen richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19. März 2013 ausgestellt wurden, nach dem Ausstellungsjahr.
Beim Führerscheinumtausch handele es sich um eine verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibe unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen seien damit nicht verbunden. Der neue Führerschein sei dann 15 Jahre lang gültig. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
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