Ehrenmord: Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch

Lediglich die Frage der besonderen Schwere der Schuld müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden.

Der Angeklagte (li.) mit seinem Dolmetscher bei der Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig.
Der Angeklagte (li.) mit seinem Dolmetscher bei der Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig. | Foto: Alexander Dontscheff

Salzgitter. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil gegen einen 33-Jährigen, der im Januar 2019 den Lebensgefährten seiner Schwester auf einem Parkplatz in Salzgitter erschossen zu hat, bestätigt. Der Mann war im Februar vom Landgericht Braunschweig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt.


Mit Urteil vom Februar dieses Jahres hatte die 9. große Strafkammer als Schwurgericht nach einem sechsmonatigen, umfangreichen Indizienprozess den 33 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetzt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Hintergrund war ein Tatgeschehen auf einem Parkplatz in Salzgitter-Lebenstedt am 26. Januar 2019. Der Verurteilte hatte am Abend in der Nähe der Wohnung des Freundes seiner Schwester auf einem Parkplatz auf diesen gewartet. Als der Freund aus dem Auto ausgestiegen war, gab der Verurteilte überraschend und unvermittelt fünf Schüsse auf ihn ab, um ihn zu töten. Das Opfer verstarb gegen 21:30 Uhr im Krankenhaus in Salzgitter an den Schussverletzungen.


Der Angeklagte, der einer muslimischen Familie angehört, tolerierte die Beziehung seiner Schwester zu ihrem Freund mit christlicher Religionszughörigkeit nicht, berichtet das Landgericht. Wegen der familiären Schwierigkeiten war die Schwester des Angeklagten bereits an einen unbekannten Ort geflohen. Weil seine Schwester nach seiner Ansicht von dem muslimischen Glauben abgekommen war und er die Beziehung mit dem Jesiden nicht akzeptierte, tötete er den Freund.


Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 3. November habe der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen. Der Schuldspruch und die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe seien damit rechtskräftig, teilte das Landgericht am Freitag mit. Der Bundesgerichtshof habe jedoch das Verfahren zur Frage der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Zur Begründung habe der Senat ausgeführt, dass zwei von der 9. Strafkammer in dem Urteil näher ausgeführte Gründe für die Annahme der besonderen Schwere der Schuld nicht hinreichend tragfähig seien. Ob jedenfalls potentiell die Gefahr bestanden habe, dass bei den fünf Schüssen in der Dunkelheit auch Dritte durch Querschläger hätten gefährdet werden können, sei nicht hinreichend festgestellt. Hierzu fehle es an Ausführungen, ob und wo sich weitere Menschen konkret zur Tatzeit aufgehalten hätten. Wann die Hauptverhandlung dazu beginnen wird, stehe derzeit nicht nicht fest.

Besondere Schwere der Schuld


Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld habe für die Strafvollstreckung Bedeutung, erklärt das Landgericht weiter. Wurde diese vom Tatgericht festgestellt, habe später die Strafvollstreckungskammer bei der Prüfung, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann, im Rahmen einer Gesamtwürdigung auch zu prüfen, ob nicht die besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet.



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