Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Asylbewerber


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. In der Ratssitzung am 22. Februar werden die Mitglieder eine Mitteilungsvorlage von Bündnis90/Die Grünen besprechen, in der die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für AsylbewerberleistungsempfängerInnen behandelt wird.


Mit dem Asylbeschleunigungsgesetz sei für die Krankenkassen ein Kontrahierungszwang zur Übernahme der Krankenbehandlung für Empfängerinnen und Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den Paragraphen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) geschaffen worden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung habe diese Möglichkeit aufgegriffen und gemeinsam mit den Krankenkassen eine Landesrahmenvereinbarung erarbeitet. Trotz erhobener Bedenken der kommunalen Spitzenverbände sei diese mit Datum vom 14. März 2016 von der Sozialministerin unterzeichnet worden.

Zwar stehe damit allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen ein Beitritt zu der Landesrahmenvereinbarung offen, bis dato habe nach hiesiger Erkenntnis jedoch noch keine Kommune ihren Beitritt zu der Vereinbarung erklärt. Dies resultiere im Wesentlichen aus der befürchteten erheblichen Kostensteigerung, weil sich die Krankenkassen nicht in der Lage sähen, die gesetzlich vorgesehenen Leistungseinschränkungen wirksam zu kontrollieren. Dafür sehe die Landesrahmenvereinbarung einen nach Einschätzung der Verwaltung völlig überhöhten Verwaltungskostenanteil von 8 Prozent aller Behandlungskosten vor. Im Vergleich dazu biete die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit der Neufassung der „Vereinbarung über die ambulante ärztliche Versorgung von Hilfeempfängern/Asylbewerbern“ einen Verwaltungskostenanteil von 1,5 Prozent an. Die Stadt Salzgitter habe bis dato Krankenhilfeaufwendungen in Höhe von 870.000 Euro abgerechnet. In diesem Betrag fehlten noch die ambulanten Aufwendungen der Quartale 3 + 4/2015. Der Verwaltungskostenanteil von 8 Prozent entspräche zum heutigen Zeitpunkt einem Betrag von 69.600 Euro.

Die Verwaltung zieht im Bedarfsfall den Fachdienst Gesundheit dazu


Die Stadt Salzgitter stelle den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach dem AsylblG in der Regel quartalsweise Behandlungsscheine für ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Leistungen aus. Bei Überweisung zu einem Facharzt oder zum Beispiel bei Zahnersatzkosten werde seitens der Verwaltung im Bedarfsfall der Fachdienst Gesundheit zugezogen, bevor eine Kostenentscheidung getroffen werde. Mit diesem Verfahren sei die medizinische Versorgung dieser Personengruppe sichergestellt und den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan. Mit Anerkennung eines gesicherten Aufenthaltsstatuses werde eine reguläre Krankenkassenzugehörigkeit in der Regel zunächst über das SGB II begründet.

Nach Auffassung der Verwaltung sei das Land Niedersachsen bei den Aufwendungen für Flüchtlinge und den damit verbundenen Krankenhilfekosten weit entfernt vom Konnexitätsgebot. Unter diesen Rahmenbedingungen werde die Stadt Salzgitter der Landesrahmenvereinbarung nicht beitreten.


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