Einschulungsuntersuchungen: Alle Kinder lernen lesen


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Salzgitter. Es ist wieder soweit: Wie in jedem Jahr beginnt im Herbst die Zeit der Einschulungsuntersuchungen. Die Mitarbeiterinnen des Fachgebietes Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter werden ab Montag, 15. Oktober, mit den Untersuchungen der Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden, beginnen.


Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 01.10.2019 vollenden werden. Also auch alle Kinder, die am 01.10.2013 geboren sind, werden nächstes Jahr schulpflichtig.

Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz beschlossen. Eine zentrale Änderung mit höchster Relevanz für viele Sorgeberechtigte ist die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages: Sorgeberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche, formlose Erklärung gegenüber der Schule aus.

Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist jedoch für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.

Eine Einladung zu der Untersuchung erfolgt schriftlich durch das Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter. Aktuell zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen sich jeweils in ihre zuständigen Grundschulen melden.

Über schulpflichtige Kinder mit eingerichteter Auskunftssperre erhält das Gesundheitsamt keine Mitteilung. Die Sorgeberechtigten sind daher verpflichtet, ihre Kinder selbst beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter zur Schuleingangsuntersuchung anzumelden. Dies ist möglich werktags von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 05341/839-2415.


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