Einzelhandelsentwicklungskonzept wird fortgeschrieben


Auch die gegenwärtige und künftige Nachfragesituation wird in dem Gutachten analysiert. Symbolbild: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für das Oberzentrum Salzgitter wurde erstmalig 2006 aufgestellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Einzelhandelsentwicklung sowie verschiedener Anfragen für Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben besteht die Not­wendigkeit, das Konzept fortzuschreiben. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) hat deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Salzgitter im September 2016 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes beauftragt, so die Stadt Salzgitter.


Die Erarbeitung des Gutachtens habe unter Einbindung der Vertreter der Rats­fraktionen, der örtlichen Interessensvertretungen der Einzelhändler, des Einzel­handelsverbandes, der Industrie- und Handelskammer sowie des Regionalverbandes Großraum Braunschweig sowie Vertretern der WIS und der Stadtverwaltung im Rahmen von vier projektbegleitenden Arbeitskreissitzungen erfolgt.

Neben der Darstellung allgemeiner Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel, der Bewertung des Einzelhandelsangebotes in Salzgitter und seiner Entwicklung seit 2006 werden in dem Gutachten auch die gegenwärtige und künftige Nachfragesituation analysiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelangebotes gegeben.

Empfehlungen zur Umsetzung


Darüber hinaus sei eine Aktualisierung der Sortimentsliste (innenstadtrelevante beziehungsweise nicht innenstadtrelevante Sortimente) und eine Neuabgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Einzelhandelsentwicklungsschwerpunkte und der Nahversorgungszentren erfolgt. Für die einzelnen Gebietskategorien würden anschließend jeweils Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung und Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes formuliert werden.

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept stelle zunächst eine informelle Planung ohne rechtliche Bindung dar. Erst durch den Beschluss des Rates der Stadt Salzgitter erhalte es formalrechtlich die Qualität eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch zu berücksichtigen sei. Der Beschluss des Konzepts durch den Rat sei für den 27. November vorgesehen. Der Entwurf des Konzepts könne auf der Internetseite der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de eingesehen werden.


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